„Trotz teilweiser Mängel können wir der SPD die große Freude bereiten, ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen.“ Mit diesen Worten begründete der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL das Stimmverhalten der Fraktion zum Entwurf eines neuen Ministergesetzes. „Dass Minister Untersteller bei der MVV anheuerte, ist ihm nicht zum Vorwurf zu machen, schließlich genießt er auch als Pensionär Berufsfreiheit. Aber der Landesregierung ist zum Vorwurf zu machen, dass dieser Vorgang – erneut – das Vertrauen der Bevölkerung in die Uneigennützigkeit der Politikerkaste erschüttert hat. Und ohne dass sich die Landesregierung bis noch vor kurzem eindeutig dazu eingelassen hat, ob und wann sie denn nun diese Lücke in der Vertrauenswürdigkeit einer Regierung schließen wird.“
Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD ist dem Beispiel des Bundes und einiger Länder nachgezeichnet und wiederholt deren Fehler, befindet Baron. So lässt sich bemängeln, dass die Verpflichtungen im Gesetzentwurf in keiner Weise durch Sanktionen bei einem Pflichtverstoß bewehrt sind. Jeder normale Beamte muss bei einem Verstoß gegen eine Untersagung einer Nebentätigkeit oder Verletzung von Anzeigepflichten mit einem Disziplinarverfahren rechnen, das empfindliche Strafen bis zur Aberkennung der Altersbezüge nach sich ziehen kann. Daran sieht man mal wieder, dass einige gleicher sind als andere. Und dass die SPD mit zweierlei Maß misst: sie erhebt sich über die Beamten als Zuchtmeister, droht ihresgleichen Berufspolitikern aber überhaupt keine Strafen an. Die AfD empfiehlt der Landesregierung dennoch, dem SPD-Gesetzentwurf zuzustimmen. Schon allein, damit nicht der Verdacht aufkommt, eine weitere Perle des Kabinetts könnte noch schnell den Absprung in irgendeinen Vorstand planen, bevor das eigene Gesetz in Kraft tritt.“

