Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL hat die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach Schuhe nicht der Grundversorgung dienen, mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. „In Bayern hat das höchste Gericht Schuhwerk problemlos unter den `täglichen Bedarf` gerechnet und Einkaufsbeschränkungen für Ungeimpfte verworfen. Warum nun der VGH hierzulande gegensätzlich geurteilt hat, mag verstehen wer will. Diese Entscheidung hat für uns aus gleich zwei Gründen weder Hand noch Fuß.“
Zum einen habe der VGH habe reine, eigene Vermutungen über die Infektionslage im Einzelhandel und die Ausstattung der breiten Bevölkerung mit Schuhwerk zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht, befindet Baron. „Auf dieser sehr dünnen Faktenlage durch ein diffuses Geschehen einen Teil der Bevölkerung auszuschließen, ist schon mehr als fraglich. Woher wissen die Richter, wie viele und welche Schuhe die Millionen Bürger Baden-Württembergs haben? Zum anderen aber ist mir völlig schleierhaft, wie die Mannheimer Richter die geographische Kompetenz des Virus in Erfahrung brachten. Und darüber muss es ja verfügen, denn sonst könnte es die Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg nicht erkennen.“