Rüdiger Klos MdL: Widerspruch gegen widersinnige Covid-19-Maßnahmen

06.12.2020
Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat gegen den Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Zuge der Covid-19-Allgemeinverfügungen im Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Freiburg eingereicht. „Im Gegensatz zu den […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat gegen den Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Zuge der Covid-19-Allgemeinverfügungen im Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Freiburg eingereicht. „Im Gegensatz zu den völlig überzogenen Maßnahmen von der Bundesregierung bis hinunter zu den Kommunen brauchen wir besonnene Maßnahmen und ein gezieltes sowie plan- und sinnvolles Vorgehen gegen das Virus. Dazu gehört, dass wir aussagekräftige Daten und Fakten erheben und berücksichtigen müssen. Der so genannte R-Wert gehört nicht dazu.“

Denn er täuscht die Bevölkerung, erklärt Klos mit Blick auf die Aussagen von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) gestern im Ständigen Ausschuss. „Eine Inzidenzzahl von 50 bedeutet 7 Neuinfektionen pro Tag pro 100.000 Bürger. Das entspricht 0,00007% der Bevölkerung, was im Umkehrschluss bedeutet, dass sich 99,99993% der Bürger nicht infiziert haben. Selbst bei einer Inzidenzzahl von 200 sind das gerade 0,0003% der Bürger pro Tag. Wir brauchen aber Zahlen, die die Krankheitslast messen. Dazu gehört die Hospitalisierungsrate, die eine intensivmedizinische Betreuung erfasst, sowie die bedauerlicherweise verstorbenen Patienten. Hier muss aber eine Obduktion das genaue Ergebnis liefern, nicht jedoch die statistisch unausgegorene Vermutungswahrsagerei des RKI.“

Das Tragen eines Atemwegshindernisses, irreführend auch als Mundnaseschutz MNS bezeichnet, vermittelt da eine falsche Sicherheit, so Klos. „Die MNS schadet gesundheitlich und ist nachts allein in der Fußgängerzone absolut sinnlos und kontraproduktiv. Wenn im Ablehnungsbescheid behauptet wird, dass man bei der Begegnung zweier Personen nachts im Stadtzentrum davon ausgehen müsse, dass die beiden körperlich aufeinandertreffen, scheint das Regierungspräsidium allen Nachtschwärmern zu unterstellen, dass sie trotz geschlossener Restaurants alkoholisiert und nicht mehr Herr ihrer Sinne sind. Das ist ein Unding. Und wenn ich heute lese, dass die Maskenpflicht dergestalt verschärft werden soll, dass sie gar auf Friedhöfe ausgedehnt wird, frage ich mich, ob die so handelnden Personen selbst noch Herr ihrer Sinne sind.“

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos (geb. 1960) ist Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und Mitglied im Oberrheinrat sowie im Ständigen Ausschuss. Klos wurde 2016 erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und vertritt den Wahlkreis 55 (Tuttlingen-Donaueschingen).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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