Anton Baron MdL: Bevölkerungsentmündigungsgesetz stoppen

26.11.2020
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Anton Baron MdL hat die Landesregierung aufgefordert, die Bestimmungen des Merkel‘schen „Bevölkerungsentmündigungsgesetzes“ nicht umzusetzen. „Dieses Gesetz ermöglicht undefinierte und damit unbegrenzte Eingriffsrechte in die Unversehrtheit […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Anton Baron MdL hat die Landesregierung aufgefordert, die Bestimmungen des Merkel‘schen „Bevölkerungsentmündigungsgesetzes“ nicht umzusetzen. „Dieses Gesetz ermöglicht undefinierte und damit unbegrenzte Eingriffsrechte in die Unversehrtheit der Wohnung, der Bewegungsfreiheit und Gewerbefreiheit, das ist skandalös. Was uns aber noch mehr abgeschreckt hat, war das medienwirksame Ablenkungsmanöver der Altparteien! Sie richteten die ganze Aufmerksamkeit auf einige Störer, die sich mit der Gäste-Karte von AfD Abgeordneten den Zutritt zum Parlament verschafft haben. Durch dieses perfide Ablenkungsmanöver versuchten sie, die tatsächliche Tragödie zu vertuschen, die sich im Bundestag und auf den Straßen ereignete!“

Baron verwies darauf, dass – unabhängig von seiner Gefährlichkeit – das Virus per Gesetz nicht besiegt werden kann. „Was Sie allerdings besiegen, sogar beerdigen, sind die Rechte unserer Bürger – des Souveräns in unserem Land! Mit dem § 28a IfSG kommt es zum Parlamentsvorbehalt. Das ist das Ende der Demokratie, wie auch mehrere juristische Gutachter erkannten! Wir sehen in diesem Vorgehen einen Umgehungstatbestand, um unsere Grundrechte mit einfachen Mehrheiten außer Kraft zu setzen – zumal die Grundlage aller Maßnahmen der irreale Wunsch nach vollständiger Kontaktnachverfolgung ist; wohlwissend, dass die vielbeschworene Kontrolle des Infektionsgeschehens zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar war oder sein wird. Aber Wer etwas nicht unter Kontrolle hat, kann die Kontrolle auch nicht verlieren!“

Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung!

Laut Baron ergeben sich zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz von gestern mehr Fragen als Antworten. „In dem Beschluss lesen wir, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde auf 20qm Verkaufsfläche aufhalten dürfen. Wer wird das abmessen? Wird das Ordnungsamt die Strafzettel verteilen? Wie wollen Sie Hamsterkäufe verhindern? Sollen unsere Rentner in der Kälte Schlange stehen, bis sie in den Supermarkt dürfen? Sie verhalten sich menschenverachtend! Auch kommt es über den Jahreswechsel hinaus zu umfassenden Beschränkungen insbesondere im Bereich der Gastronomie und Hotellerie. Erklären Sie bitte diesen Branchen, die kurz vor der Insolvenz stehen, wie und wann sie ihr Geschäft erneut betreiben dürfen? Und wie wollen Sie die fortzuführenden Beihilfen auszahlen, wenn das EU-Corona-Hilfspaket von Polen und Ungarn blockiert wird?“ 

Baron wiederholte die Forderung der Fraktion nach Runden Tischen mit Andersdenkenden. „Wir fordern Sie auf, alle Betriebe der Gastronomie unverzüglich und ohne Einschränkungen unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder zu öffnen. Grenzüberschreitende Einreisenden müssen unabhängig vom Verkehrsmittel einem sofortigen Schnelltest unterzogen und ihnen bei einem positiven Test die Einreise untersagt werden! Wir brauchen Informationskampagnen unter dem Motto ‚Stärkung unseres Immunsystems‘, keine Impfstoffkampagnen! Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung!“ 

Anton Baron

Anton Baron

Anton Baron (geb. 1987) ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Mitglied im Präsidium. Baron zog 2016 in den Landtag von Baden-Württemberg ein für den Wahlkreis 21 (Hohenlohe).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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