Udo Stein MdL erinnert den Innenminister an die Meinungs- und Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes. „Diese Grundrechte dürfen und müssen völlig unabhängig von der Meinung eines Innenministers oder einer Regierungs- oder Bevölkerungsmehrheit gewahrt werden“, so Stein, der die Diffamierung ganzer Bevölkerungsgruppen durch den Innenminister als „besorgniserregend“ bezeichnet und daran erinnert, dass sich unter den „Querdenkern“ auch viele Bürger befinden, deren wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht oder schon zusammengebrochen ist.

Dem stimmt der innenpolitische Sprecher Daniel Rottmann MdL zu, der ergänzt: „Das Grundgesetz muss gestärkt werden und nicht geschwächt. Eine Zensur findet nicht statt, die Gedanken sind frei. Überdies sind ‚Querdenker‘ nicht gleichzusetzen mit ‚Coronaleugnern‘. Das Differenzierungsvermögen des Innenministers scheint gegen Ende seiner Amtszeit in gleicher Weise abzunehmen wie seine Neigung zu totalitären Machtallüren zunimmt.“ Rottmann verweist insoweit auf die vom Innenminister geforderten „Zwangseinweisungen“ in bester Tradition sowjetischen Umgangs mit Regimegegnern und darauf, dass Strobl 20.000 Querdenker als „unanständig“ bezeichnete, 15.000 „Black Live Matter“ – Demonstranten in Berlin ohne Maske aber mit keinem Wort kritisierte.