Bernd Gögel MdL: Kretschmann muss im Bundesrat mit Nein stimmen

18.11.2020
Fraktionschef Bernd Gögel MdL hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) aufgefordert, im Bundesrat gegen das neue Bevölkerungsschutzgesetz zu stimmen. „Wir haben heute einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag eingebracht, um unsere Grundrechte zu schützen und die unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen aufzuheben. Die Freiheitsrechte der Bevölkerung sind ebenso erheblich beeinträchtigt wie die Ökonomie massiven Belastungen ausgesetzt ist. Die Konjunktur bricht […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Fraktionschef Bernd Gögel MdL hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) aufgefordert, im Bundesrat gegen das neue Bevölkerungsschutzgesetz zu stimmen. „Wir haben heute einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag eingebracht, um unsere Grundrechte zu schützen und die unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen aufzuheben. Die Freiheitsrechte der Bevölkerung sind ebenso erheblich beeinträchtigt wie die Ökonomie massiven Belastungen ausgesetzt ist. Die Konjunktur bricht ein, der Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland erodiert. Der Gesundheitsschutz muss aber in einem angemessenen Verhältnis zu den Lebensinteressen der deutschen Bevölkerung und der Wirtschaft stehen. Die verordneten Anti-Corona-Maßnahmen sind widersprüchlich, unangemessen und grundgesetzwidrig. Darum darf ihnen Baden-Württemberg nicht zustimmen“.

Gögel verweist darauf, dass nur selten in der Geschichte der Bundesrepublik ein Gesetz so schnell durchgepeitscht wurde. „Die Regierungskoalition will das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließen, der Bundesrat wird noch am selben Tag per Sondersitzung eingeschaltet, der Bundespräsident soll das Gesetz dann ebenfalls noch am gleichen Tag unterzeichnen. Das ist eine Farce, ein Schlag ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie. Die ‚Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, für den es im Gesetz selbst keine Definition gibt. Der Verbotskatalog nach § 28a lässt keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Und aus der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage sind Inhalt, Zweck und Ausmaß der Rechtsverordnung nicht klar erkennbar, weshalb der Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers ‚gravierende Zweifel‘ an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anmeldete. All das sollte Kretschmann tief zu denken geben und ihn bewegen, diesem schlimmsten Grundgesetzeingriff seit den Notstandsgesetzen die Stimme unseres Landes zu verweigern.“ 

Bernd Gögel

Bernd Gögel

Bernd Gögel (geb. 1955) ist Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, im Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament) sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Gögel wurde 2016 in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt für den Wahlkreis 44 (Enz).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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