„Die Gebrauchtparteien können nicht über ihren Schatten springen, einem sinnvollen Vorschlag zuzustimmen.“ Mit diesen Worten kommentiert der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL die Ablehnung des AfD-Antrags zur Schaffung eines öffentlichen Lobbyregisters heute im Ständigen Ausschuss durch sämtliche anderen Fraktionen. „Mich ärgert, dass die Ablehnung ohne jede inhaltliche Stellungnahme von statten ging. Das wird dem Anliegen nicht gerecht. Die Forderung nach einem Lobbyregister wird so auch von anderen Parteien geteilt. Die Umsetzung in Baden-Württemberg hat aber allein die AfD geschafft. Mit der Einbringung des Beschlussentwurfs wird ein Beitrag zur Transparenz und Kontrolle der Tätigkeit von Lobbygruppen geleistet, der die Sicherstellung der Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags gewährleistet. Doch Vertrauen ist für die Altparteien offenkundig ein Fremdwort. Es gehört aber zum Wesen eines demokratischen Staates, dass Staatsbürger ebenso wie organisierte Gruppen Einfluss auf den politischen Willensbildungsprozess nehmen“.
„Der Entwurf ermöglicht, mit Hilfe des Lobbyregisters Einblicke zu geben, wer wo wie Einfluss auf die Gesetzgebung des Landtags nehmen kann“, ergänzt Fraktionsvize Emil Sänze MdL. Solch ein regulierender Eingriff durch die Verankerung einer Registrierungspflicht ist unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig, weil die betroffenen Interessenvertreter für die anderen Bürger und die Parlamentarier sichtbarer gemacht werden und dadurch Transparenz für den demokratischen Willensbildungsprozess herstellen. „Offen und legitim handelnde Interessenvertreter werden dadurch nicht oder kaum eingeschränkt, während ein absichtlich intransparent gestaltetes Vorgehen von Interessenvertretern erschwert wird. Nur wer in einem Register als Lobbyist eingetragen ist, kann auch im parlamentarischen Verfahren gehört werden. Dies schafft ein Höchstmaß an Transparenz.“
Der AfD-Entwurf Drucksache 16/8789 spricht sich für eine Zuständigkeit der Landtagsverwaltung als zuständige Stelle der Registerführung aus und orientiert sich an den bewährten Regelungen der Landesparlamente in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Eine Erweiterung der Publizitätspflichten von Lobbyisten für die Zukunft und die Einbringung eines Gesetzes bleiben ausdrücklich vorbehalten.