Stuttgart. Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat die Anhörung zum neuen Polizeigesetz der Landesregierung in einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und Ständigem Ausschuss heute als Desaster für die Staatsregierung gewertet. „Die Experten aus Justiz und Hochschulen kritisieren einhellig die geplanten Neuregelungen als verfassungs- und unionsrechtswidrig. Damit sehen wir uns in unserer Kritik bestätigt an den weitreichenden Befugnissen zu verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellungen und Untersuchungen. Die Polizei im Land braucht für ihre Arbeit eine zeitgemäße, vor allem aber eine rechtssichere Handlungsgrundlage. Das neue Polizeigesetz ist nicht der versprochene große Wurf der Landesregierung. Es ist Flickwerk aus grün-schwarzen Kompromissen, das kurz vor Ende der Legislatur auf die Schnelle durch den Landtag gewunken werden soll.“
Klos verweist darauf, dass die eingeladenen Fachleute eine Vielzahl von Kritikpunkten geäußert haben. „Gerade bei so sensiblen Themen wie verdachtsunabhängigen Kontrollen sind präzise Tatbestände Pflicht. Das Gesetz liefert eine Kumulierung unbestimmter Rechtsbegriffe. Die Novelle ist nicht verfassungsgemäß und sie verstößt gegen die Vorgaben des EU- und des Datenschutzrechtes. Es ist peinlich, wenn sich der Innenminister dabei von Professoren, so von der eigenen Polizeihochschule Baden-Württemberg, eklatante Verstöße gegen Grundrechte und die Verletzung der Verfassung nachweisen lassen muss. Ineffektive Polizeiregeln, die anfechtbar sind, werden wir im Parlament nicht hinnehmen. Ein Minister, der so einen verfassungsfeindlichen Gesetzentwurf vorlegt, hilft nicht den Beamten des Landes und er trägt nicht zur Sicherheit bei. Strobl kann sich im besten Fall die Einstufung seiner Person als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall an die Brust heften.“