Stuttgart. Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts (Az.: 3 E 3336/20), wonach es zum Schutz vor einer Corona-Infektion an Schulen keinen Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht für Schüler und Lehrer gibt, als richtungsweisend begrüßt. „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) und GEW-Landeschefin Doro Moritz. Beide hatten noch letzten Freitag über eine Maskenpflicht orakelt. Auch die Tatsache, dass Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) heute einen Rückzieher machte und erst Anfang September über eine mögliche Maskenpflicht im Schulunterricht entscheiden will, zeigt, dass sich die Politik nicht über die medizinische Realität hinwegsetzen kann.“
Die Richter hätten damit zugleich den Rechtsstaat gestärkt, zeigen sie doch, dass es nicht nur Ideologen, sondern auch noch Juristen gibt, so Klos. „Umso unverständlicher ist, dass die Bundesregierung heute wieder an die Bürger appelliert, mit Blick auf Abstand, Hygiene und Mund-Nasen-Bedeckungen ‚wachsam zu bleiben, um Erreichtes bei der Corona-Eindämmung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.‘ Unsere AfD-Fraktion setzt sich seit Wochen für eine vollständige Abschaffung der Maskenpflicht ein, da sie medizinisch unwirksam, sozialpsychologisch belastend und ideologisch ein Maulkorb ist. Wenigstens in schulischer Hinsicht haben wir und auch weite Teile der Bevölkerung jetzt juristische Unterstützung erfahren.“

