Stuttgart. Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat den bundesweiten Zusammenschluss von rund 1.000 Wirten und Hoteliers zur Durchsetzung von Corona- Schadenersatzforderungen als Bestätigung der Politik der AfD-Fraktion Baden-Württemberg gewürdigt. Hintergrund ist, dass deren Einbußen nicht durch ein unternehmerisches Risiko entstanden sind, das sich verwirklicht hat, sondern durch die staatlich verordneten Betriebsstillegungen und Einschränkungen. „Die AfD hatte auf diese Konsequenz und auch auf die Gefahr für den Landeshaushalt im Südwesten bereits frühzeitig hingewiesen und zum Abschätzen möglicher Haftungsfolgen für das Land ein Gutachten in Auftrag gegeben: Das Land muss für die in Folge der Corona-Verordnungen eintretenden betrieblichen Schäden eintreten.“
Statt nunmehr Vorsorge zu treffen, hat die Regierung einfach mit ihrer Vogel-Strauß-Politik weitergemacht, die Augen verschlossen und keinerlei Vorsorge getroffen, kritisiert Klos. „Das hat nichts mehr mit vernünftiger vorausschauender Sachpolitik zu tun. Das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit werden vom Grundgesetz geschützt, was aber bei den Altparteien offensichtlich völlig in Vergessenheit geraten ist. Das machiavellistische Durchregieren mit Verordnungen scheint den Regierenden so bequem, dass sie vergessen, dass es verfassungsmäßig verbriefte Rechte gibt, über die sie sich nicht einfach so hinwegsetzen können.“



