Hans Peter Stauch MdL: Hessen sollte uns warnendes Beispiel sein

03.08.2020
Stuttgart. „Was Hessen grundlegend falsch macht, dürfen wir Baden-Württemberger auf gar keinen Fall nachmachen.“ Mit diesen Worten warnt Hans Peter Stauch MdL, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, […]

Stuttgart. „Was Hessen grundlegend falsch macht, dürfen wir Baden-Württemberger auf gar keinen Fall nachmachen.“ Mit diesen Worten warnt Hans Peter Stauch MdL, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, vor potentiellen Folgen des Urteils der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 24. Juli 2020. Die Richter hatten entschieden, dass der Windpark „Hohe Wurzel“ mit zehn statt der ursprünglich geplanten dreißig Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm mit Rotoren in 200 Meter Höhe oberhalb von Wiesbaden gebaut werden darf. Allerdings haben die Richter wegen „der Bedeutung der Sache“ Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel zugelassen.

„Der mit Sicherheit schönste Höhenrücken des Taunus kann nun mit Windindustrieanlagen zugespargelt werden. Die dort vorkommenden, geschützten Wanderfalken waren den Richtern genauso egal wie die Gefährdung des Grundwassers in dem Gebiet. Die Bauarbeiten, die extrem tief reichenden Betonsockel, die breiten Straßen, die für den Bau durch die umgebenden Wälder geschlagen werden müssen, die noch zu verlegenden Leitungen in dem Gebiet – all das gefährdet in höchstem Maße die ausgewiesenen Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnungsanlagen Wiesbadens. Das belegen hydrogeologische Gutachten neutraler Experten hinreichend“, stellt Stauch fest.

Windkraftanlagenbetreiber verschleiern wahre Motivation

„Wir Baden-Württemberger sollten angesichts dieser Rechtsprechung gewarnt sein. Die Aufhebung des Tötungsverbotes geschützter Tierarten zugunsten dieser völlig unprofitablen und unausgereiften Technologie, die Tatsache, dass gegen die ursprünglich treibenden Kräfte aus CDU, und SPD in Wiesbaden, die im Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft ESWE Taunuswind saßen, wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme ermittelt wird, lässt tief blicken und stimmt bedenklich. Obwohl die geplanten zehn Windräder nur einen ziemlich unbedeutenden Anteil am Gesamtstromverbrauch der Region liefern werden, habe ich den Eindruck, dass Windkraftinvestoren versuchen, ihre Projekte rücksichtslos durchzusetzen“, erklärt er.

„Die Windindustrie kämpft offenbar mit harten Bandagen um die hohen EEG-Vergütungen, die noch dieses Jahr für viele dieser windigen Geschäftemacher abzuzocken sind“, befindet Stauch. „Klima- und Umweltschutz sowie Energiewende sind dabei PR-Beruhigungspillen für die Bürger, die die wahre Motivation der Windkraftanlagenbetreiber, nämlich möglichst hohe Subventionen auf Kosten der Stromverbraucher abzukassieren, verschleiern sollen. Bis dato hat das Versorgungsunternehmen ESWE Taunuswind nicht erklären wollen oder können, wie denn die Stromversorgungssicherheit gewährleistet ist, wenn kein Wind weht.“ 

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Josef Walter

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