Bernd Gögel MdL: Landesgrundsteuergesetz schafft Benachteiligungen

29.07.2020
Stuttgart. „Das geplante Landesgrundsteuergesetz löst nichts von dem ein, was die Landesregierung vollmundig versprochen hatte“. Mit diesen Worten kritisierte Fraktionschef Bernd Gögel MdL den Entwurf von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). „In Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hätte es genügt, Gerechtigkeit zu schaffen, sich bei den unterschiedlichen Grundstückswerten der alten Länder von 1964 und der neuen Länder von […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart. „Das geplante Landesgrundsteuergesetz löst nichts von dem ein, was die Landesregierung vollmundig versprochen hatte“. Mit diesen Worten kritisierte Fraktionschef Bernd Gögel MdL den Entwurf von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). „In Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hätte es genügt, Gerechtigkeit zu schaffen, sich bei den unterschiedlichen Grundstückswerten der alten Länder von 1964 und der neuen Länder von 1935 auf einen gemeinsamen Einheitswert zu einigen und die Hebesätze entsprechend nach oben oder unten zu korrigieren. Das nun vorgelegte Bodenwertmodell dagegen schafft neue Ungerechtigkeiten und macht den Traum vom Eigenheim fast unbezahlbar: Allein im Speckgürtel um Stuttgart ist von einer Steigerung von über 600% auszugehen.“

Gögel nennt vor allem die inhärente Ungleichbehandlung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die auch der Steuerzahlerbund kritisierte. „Einerseits sollen Familien mit Einfamilienhäusern mehr zahlen, während sich im Mehrfamilienhaus nebenan acht oder noch mehr Parteien den gleichen Betrag teilen können. Daher hätte die Wohnungsfläche mit einbezogen werden müssen. Der Versuchung liegt nahe, dass die Kommunen entgangene Gewerbesteuereinnahmen damit kompensieren wollen.“

Unsozial und familienfeindlich

„Das Gesetz ist unsozial und familienfeindlich“, stellt Fraktionsvize Sänze fest. „Belohnt werden Wohnsilos mit hoher Verdichtung und schlechten Gartenverhältnissen. CDU und Grüne verschlechtern damit die Wohnsituation für die Menschen, nur um mehr Geld für ihre verfehlte Politik herauszuholen. Wir sollten grundlegend anders ansetzen und zum Beispiel über eine Freifläche für jeden Bürger nachdenken. Ein Ehepaar könnte dann grundsteuerfrei vielleicht 300 qm in Anspruch nehmen. Wer tatsächlich sehr große Flächen in Anspruch nimmt, soll überproportional belastet werden.“

Die Ankündigung des Ministeriums für eine europaweite Ausschreibung, da für die neue Grundsteuer ein eigenes IT-Verfahren erforderlich ist, verweist zugleich darauf, dass damit ein neues Bürokratiemonster geschaffen wird, so Gögel. „Allein für die Neubewertung der Grundstücke sind viele neue Stellen nötig – das Geld dafür wird gerade zu Corona-Zeiten aber woanders gebraucht. Wir lehnen Substanzsteuern generell ab, solche auf den ohnehin teuren Wohnraum umso mehr.“

Bernd Gögel

Bernd Gögel

Bernd Gögel (geb. 1955) ist Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, im Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament) sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Gögel wurde 2016 in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt für den Wahlkreis 44 (Enz).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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