Stuttgart. Der landwirtschaftspolitische Fraktionssprecher Udo Stein MdL hat die Kritik der Landwirte zum Volksantrag und der Stellungnahme der Landesregierung „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ als völlig gerechtfertigt gewürdigt. „Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses möchte den Volksantrag mit den Gesetzesänderungen heute im Naturschutz- und im Landwirtschaftsgesetz erledigt wissen. Das ist ein frommer Wunsch. Die schönen Ziele der Gesetzesänderungen werden große Mehrkosten nicht nur für die Landwirte, sondern auch für den Landeshaushalt bedeuten. Die Politik täuscht sich selbst und die Landwirte, wenn sie das im Rahmen des vorhandenen Mitteleinsatzes abdecken möchte.“
Die Kritik der Landwirtschaft am Einsatzverbot von Pflanzenschutzmitteln werde nicht abebben. Die Existenz eines Betriebes werde einem theoretischen naturschutzfachlichen Interesse untergeordnet. Dies eröffne der ideologischen Willkür über die Grundrechte wie Eigentum und unternehmerische Freiheit Tür und Tor. Eine Reduzierung des Pflanzenschutzes dürfe nicht mittels diktatorischen Zwang erfolgen, sondern auf freiwilliger Basis, wie das die AfD auch in einem eingebrachten Änderungsantrag formuliert hatte.
Stein erklärte weiter, dass die Direkte Demokratie zum Wesenskern der AfD gehörte, die diese seit ihrer Gründung einfordere. Direkte Demokratie brauche jedoch die „Identifikation des Bürgers mit seiner Heimat“: „Das Verantwortungsbewusstsein des Bürgers für das Ganze und die Freiheitsliebe des Bürgers gegen eine allmächtige Regierung“ wären ebenfalls von enormer Wichtigkeit, so Stein.