AfD-Fraktion lehnt für heimische Landwirtschaft existenzbedrohenden Gesetzesentwurf zum Naturschutzgesetz ab

26.06.2020
In der Plenardebatte vom 25.06.2020 wurde über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes debattiert. Die AfD-Fraktion lehnte diesen Gesetzesentwurf zum Schaden unserer hiesigen Landwirtschaft ab. In der 1.Runde der Debatte […]

In der Plenardebatte vom 25.06.2020 wurde über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes debattiert. Die AfD-Fraktion lehnte diesen Gesetzesentwurf zum Schaden unserer hiesigen Landwirtschaft ab. In der 1.Runde der Debatte machte Thomas Palka MdL (Wahlkreis Eppingen) deutlich, dass das neue Naturschutzgesetz der einheimischen Landwirtschaft erheblich schade. Das Gesetz, das aufgrund der Initiative „Rettet die Biene“ angestoßen und nun in Windeseile angepasst werden soll, ist vollgepackt mit Grüner Ideologie, welche erneut völlig an der Praxis vorbeigeht, läutet den „endgültigen Niedergang unserer einheimischen Landwirte“ ein, so der Abgeordnete Palka.

Die Gesellschaft ist der Landwirtschaft immer mehr entrückt und hat keinerlei Bezug dazu

In einer Pressemitteilung des „Volksbegehrens Artenschutz“ heißt es u.a., „dass der Trägerkreis des Volksbegehrens befremdet über die aufgestellten Grünen Kreuze der Landwirte ist“. "Besser und deutlicher kann man es nicht sagen, wie wenig die Initiatoren von der Not der Landwirte wissen und wie weit die vorwiegend städtischen Unterstützer des Volksbegehrens von der Landwirtschaft entfernt sind", stellt der Abgeordnete Palka klar. Wie bei der Düngeverordnung, möchten die urbanen Zentren der Industriegesellschaft auch ihre Sünden bei den Bauern abgeladen. Allein die Bauern sollen mit Verzicht und Existenz bezahlen.

Dazu der agrarpolitische Sprecher Udo Stein MdL (Wahlkreis Schwäbisch Hall) in der 2.Runde der Debatte: "Unsere Landwirte, welche Dank der immer weiter voranschreitenden Globalisierung, im Wettbewerb mit der ganzen Welt stehen, erhalten durch das neue Naturschutzgesetz einen weiteren, erheblichen, Standortnachteil". Die Einführung des neuen Naturschutzgesetzes bezeichnete Stein als "den letzten Sargnagel für viele unserer Bauern". Unter solch widrigen Bedingungen lohne sich die Weiterführung vieler Betriebe schlicht nicht mehr. Der Aufwand, welcher betrieben werden müsste, und die Kosten, stünden in keinerlei Verhältnis mehr zum Ertrag. "Mit diesem Gesetz tragen allein die Landwirte die Kosten für den Naturschutz", so Udo Stein. Stein führte weiter aus, dass die um "Zweidrittel höheren Kosten bei der Pflanzenschutzreduktion, welche durch das neue Gesetz entstehen, allein die Bauern zu schultern hätten." Auch eine zu erwartende bis zu 40%ige Ertragsminderung sei "ein unhaltbarer Zustand dieses Gesetzesentwurfes".

Abschließend machte Stein vor allem die CDU für den Niedergang der Landwirtschaft im Land verantwortlich: "Die Politik, vor allem der CDU, der letzten Jahrzehnte ist hauptverantwortlich für das Höfesterben in unserem Land. Statt dies zu erkennen und ihre Politik zu ändern, machen sie genau so weiter."

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

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