Daniel Rottmann MdL: Was haben Demos, was Prozessionen nicht haben?

10.06.2020
Stuttgart. Der kirchenpolitische Fraktionssprecher Daniel Rottmann MdL hat die Absagen vieler katholischer Fronleichnamsprozessionen als nicht nachvollziehbar kritisiert. „Selbst dem Pontifikalamt von Kardinal Reinhard Marx im Münchner Liebfrauendom dürfen nur 70 […]

Stuttgart. Der kirchenpolitische Fraktionssprecher Daniel Rottmann MdL hat die Absagen vieler katholischer Fronleichnamsprozessionen als nicht nachvollziehbar kritisiert. „Selbst dem Pontifikalamt von Kardinal Reinhard Marx im Münchner Liebfrauendom dürfen nur 70 Besucher beiwohnen. Warum das so ist angesichts von allein 25.000 Demonstranten in München, 15.000 in Berlin oder 10.000 in Stuttgart am letzten Wochenende, wo man sich ohne Abstände und teilweise sogar ohne Masken versammeln durfte, wird wohl das Geheimnis der Politik bleiben. Was haben Demos, zumal wenn sie von Gewalt begleitet sind, was Prozessionen nicht haben?“

Rottmann, der auch innenpolitischer Fraktionssprecher ist, wundert sich in diesem Zusammenhang auch über den Berliner Innensenator. „Es sei nicht Aufgabe des Staates, den Demonstrierenden vorzuschreiben, wie sie zu demonstrieren haben, lässt sich Andreas Geisel (SPD) zitieren. Diese müssten sich Gedanken machen über den Ort, Umfang und die Form ihrer Versammlung. Diese Auskunft ist nicht nur verblüffend, sie wirkt wie eine Veralberung aller, deren Freiheit in den vergangenen Monaten massiv eingeschränkt wurde. Wir durften unsere nächsten Verwandten und Freunde nicht besuchen. Gottesdienste fielen aus, sogar Beerdigungen. Ein Berliner musste vor Gericht erstreiten, dass er nicht bestraft werden darf, wenn er einen anderen Menschen umarmt. So weit ist es gekommen. Stellt die Politik hehre ideologische Anliegen über die Religionsausübung, oder hatte sie nur einfach Angst vor der Gewalt militanter Linker und ist vor dieser wie üblich eingeknickt? Der Verdacht liege nahe, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Das ist unserem sozialen Miteinander überhaupt nicht zuträglich.“

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