Stuttgart. Fraktionschef Bernd Gögel MdL hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zugunsten der AfD als Sieg des Rechtsstaats gewürdigt. „Ein Bundesinnenminister, der das Recht bricht, ist schon ein starkes Stück. Dass er Regierungsressourcen nutzt, um die Opposition zu diffamieren, beweist nicht nur die Angst der inzwischen pseudokonservativen CSU, sondern ist ein weiteres Indiz für die Selbstgerechtigkeit, ja Selbstermächtigung dieser Bundesregierung spätestens seit 2015. Wenn der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle einen Bundesminister belehren muss, dass die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dort endet, wo ‚Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt‘, lässt das tief ins Amtsverständnis Seehofers blicken.“
Da sich Seehofer von seinem Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings (CDU) vertreten ließ, hat ihm der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL Feigheit vorgeworfen. „Er ahnte, dass er verliert – denn die AfD hatte im Fall Johanna Wanka (CDU) schon einmal erfolgreich in Karlsruhe geklagt. Die Tatsache, dass die ministerielle Unterstellung, wonach die AfD staatszersetzend sei, gegen die ‚Pflicht zur staatlichen Neutralität im Regierungsamt verstoßen‘ habe, eröffnet auch für die politische Hygiene in Baden-Württemberg neue Perspektiven – vor allem mit Blick auf Innenminister Thomas Strobl (CDU). Denn er hat mit vielen ausgrenzenden Äußerungen gegen frei gewählte Abgeordnete das Neutralitätsgebot im Parlament, gelinde geschrieben, sehr weit interpretiert und sich mit anderen Verleumdern, Hassern und Hetzern gemein gemacht. Wir werden ihm und den anderen Politikern der Altparteien weiter aufmerksam auf den Mund schauen.“