Die Begründung von Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz ist in der gegenwärtigen Situation ein Hohn, zeigt doch die Entmachtung des Landtags und das Durchregieren per Verordnung durch den grünen Ministerpräsidenten, dass es gerade in Krisenzeiten eben nicht mehr Mitbestimmung gibt. Auch unterstellt die „besonders starke Betroffenheit“ angesichts der Corona-Zukunft, dass ältere Politiker, in aller Regel Eltern oder gar Großeltern, unfähig seien, Probleme der Jüngeren zu erkennen bzw. in ihrem Sinne zu handeln. Das befördert eher soziale Spaltung statt Solidarität.
Ansonsten hat der Vorschlag für uns als Baden-Württemberger AfD-Fraktion außer einer Vereinheitlichung des Wahlalters nichts für sich. Zum ersten halten wir nichts von einer Teilung verschiedener sozialer Verantwortungen: wer wahlmündig sein will, muss auch strafmündig sein wollen. Wieso soll man sich nicht allein ans Steuer des Autos, sehr wohl aber an die Wahlurne begeben dürfen? Zum zweiten gilt in Deutschland noch immer eine unsinnige Doppelpass-Regelung: erst ab 18 darf man sich seine Staatsbürgerschaft aussuchen, aber ab 16 soll man schon für politische Entscheidungen reif sein. Und zum dritten zeigen gerade aktionistische Zeigefinger-Aktionen wie „Fridays für Future“, dass Jüngeren einerseits die Lebenserfahrung und die Weltsicht fehlen, die man im Laufe der außerschulischen Sozialisation erfährt, und dass sie andererseits für linksgrüne Öko- und Gleichheits-Phantasmen zugänglich sind, die sie in ihrer Juvenilität bestätigen. Insofern sollte Herr Schwarz „Wahlaltersenkung“ ehrlicherweise als „Wille zur Wählervermehrung“ bezeichnen.