Rüdiger Klos MdL: Bundesverfassungsrichter sind im Fall Brandner feige!

29.05.2020
Stuttgart. Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat den Richtern des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts BverfG Feigheit vorgeworfen. „Ihnen fehlt der Mut, die Verfassungswidrigkeit der rein politischen Entscheidung festzustellen, den […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart. Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat den Richtern des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts BverfG Feigheit vorgeworfen. „Ihnen fehlt der Mut, die Verfassungswidrigkeit der rein politischen Entscheidung festzustellen, den AfD-Politiker Stephan Brandner als Vorsitzenden des Bundestags-Rechtsausschusses abzusetzen. Das Gericht führt zwar aus, dass die Rechte der Oppositionsfraktion dadurch verletzt sein können, ringt sich aber nicht durch, dies bereits im Eilverfahren umzusetzen – zumal fachliche oder organisatorische Kritik an Brandner nie erhoben wurde. Einzig seine pointierten politischen Stellungnahmen haben das Missfallen der parlamentarischen Konkurrenz erregt.“

Für Klos ist es daneben realitätsfremd, mit Verweis auf die Möglichkeit der Benennung eines Ersatzkandidaten die Eilbedürftigkeit der Entscheidung zu verneinen: „Mit der Benennung eines anderen – womöglich den Mehrheitsfraktionen genehmeren – Kandidaten für den Vorsitz des Rechtsausschusses ist es längst nicht getan. Das BverfG verkennt dabei: sollte die Entscheidung auch in der Hauptsache so ergehen, wäre das Ergebnis, dass die personelle Besetzung nicht mehr die freie Entscheidung der Fraktion ist, sondern durch den politischen Gegner diktiert werden kann. Das ist das Gegenteil des Oppositionsprinzips.“

Prinzip der demokratischen Repräsentativität vereitelt

„Der AfD wird systematisch seit ihrem Einzug in den Bundestag wie in die Länderparlamente die Ausfüllung der ihr als Opposition zustehenden Gremien verwehrt. Mit einem Lippenbekenntnis, im Grundsatz der AfD die parlamentarische Mitarbeit zu ermöglichen, aber gleichzeitig dann doch jeden ihrer Kandidaten abzulehnen, wird die Durchsetzung des Prinzips der demokratischen Repräsentativität und Spiegelbildlichkeit vereitelt“, so Klos weiter.

Er erinnert daran, dass im Bundestag bisher jeder AfD-Kandidat für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten ungeachtet seiner Reputation abgelehnt wurde. „Hier im Stuttgarter Landtag läuft es nicht anders. Seit unserem Einzug 2016 werden der AfD das Amt des Landtagsvizepräsidenten verwehrt und die Mitgliedschaft in besonders grundrechtssensiblen Bereichen verwehrt. So wurde die für das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission nominierte Abgeordnete Dr. Christina Baum willkürlich von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Die handstreichartige Vorsitz-Besetzung im Finanzausschuss spare ich da noch aus.“

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos (geb. 1960) ist Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und Mitglied im Oberrheinrat sowie im Ständigen Ausschuss. Klos wurde 2016 erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und vertritt den Wahlkreis 55 (Tuttlingen-Donaueschingen).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

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Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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