Thomas Palka MdL: Aufgabe der Abstandsregel ist Klientelpolitik

25.05.2020
Stuttgart. Thomas Palka, Mitglied im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, hat der Landesregierung vorgeworfen, mit dem geplanten weiteren Ausbau von Windkraftanlagen eine einseitige Klientelpolitik für ihr urbanes, grünes Wählermilieu […]

Stuttgart. Thomas Palka, Mitglied im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, hat der Landesregierung vorgeworfen, mit dem geplanten weiteren Ausbau von Windkraftanlagen eine einseitige Klientelpolitik für ihr urbanes, grünes Wählermilieu auf Kosten der Landbevölkerung zu betreiben. Er reagiert damit auf die Einigung auf Bundesebene, die nicht zuletzt auf Druck der grün-schwarzen Landesregierung zustande kam, die bundeseinheitliche 1000-Meter-Abstandsregel zwischen Windrädern und Wohngebäuden aufzugeben und in Länderverantwortung zu übertragen.

Um den ideologisch motivierten Ausbau neuer Windkraftanlagen in Baden-Württemberg zu beschleunigen, wolle Umweltminister Franz Untersteller einen Mindestabstand von nur 700 Metern gegen den Widerstand der betroffenen Anwohner durchsetzen, so Palka: „Dieser wirtschafts- wie auch klima- und sozialpolitisch irrsinnige Windkraftwahn geht ja hauptsächlich von einem grünen, urbanen Wählermilieu aus. Und er geht immer nur auf Kosten der Landbevölkerung. Ich vermute, dass keiner derjenigen, die die Windräder immer näher an unsere Dörfer heran bauen wollen, aus eigener Erfahrung beurteilen kann, was das Wohnen in der Nähe eines Windrads wirklich bedeutet – auch Herr Untersteller nicht.“

Infraschall beeinträchtigt Wohlbefinden

Neben Gefahren für den Natur- und Artenschutz weist der Abgeordnete auf die gesundheitlichen Risiken durch den niederfrequenten Infraschall hin: „Selbst wenn dieser nervende Flügelschlag, wie behauptet wird, aus dieser Distanz nicht mehr hörbar sein sollte, fühlen die betroffenen Menschen sich doch durch den Infraschall in ihrem Schlaf und allgemeinen Wohlbefinden beeinträchtigt.“ Studien wiesen demnach daraufhin, dass der sogenannte „stille Lärm“ bei Langzeitexposition nicht nur zu Schlaf- und Konzentrationsstörungen und zu depressiven Verstimmungen führen kann, sondern auch zu verringerten Herzleistungen.

Palka verweist dabei auf Artikel 2.2. GG. „Nach dem Grundgesetz hat jeder, ich betone jeder, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ich frage Herrn Untersteller deshalb: Gilt dieses Grundrecht für Bewohner des ländlichen Raums etwa nicht? Wie würden wohl“, überlegt er abschließend, „die Verantwortlichen zu Windkraftanlagen stehen, wenn man sie vor ihrer Haustür, zum Beispiel im Stuttgarter Schlossgarten oder im Heilbronner Wertwiesenpark errichten würde?“

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