Rainer Podeswa MdL: Bundesverfassungsgericht scheut Merkel-Kritik

06.05.2020
Stuttgart. In der Diskussion um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG um die Wertpapierkaufprogramme des Eurosystems hat der finanzpolitische Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa MdL seine Kritik vertieft. Obwohl es die groß […]

Stuttgart. In der Diskussion um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG um die Wertpapierkaufprogramme des Eurosystems hat der finanzpolitische Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa MdL seine Kritik vertieft. Obwohl es die groß angelegten Käufe europäischer Staatsanleihen (bekannt als PSPP = Public Sector Purchase Programme) als teilweise verfassungswidrig ansah, scheue das BVerfG jedoch trotz eindeutiger Verstöße gegen Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) davor, die rechtswidrige Staatsfinanzierung, Wirtschaftspolitik und Schuldenvergemeinschaftung eindeutig zu verurteilen und damit für Rechtssicherheit zu sorgen. Gemäß Urteil darf die deutsche Bundesbank spätestens in drei Monaten das PSPP-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht mehr unterstützen, welches schon für 2,6 Billionen Euro unverkäufliche Ramschanleihen gekauft hat, konstatiert Podeswa. Damit hat Deutschland, als größter Anteilseigner der EZB, nahezu für 1 Billion Euro Schulden übernommen!

Diese Schuldenübernahme erfolgte wohlgemerkt am Deutschen Bundestag vorbei. „Genauso wie auf Bundesebene haben wir schon auf Landesebene wiederholt gefordert, dass die Kosten für uns endlich ordentlich bilanziert und im Haushalt aufgeführt werden“, bekräftigt Podeswa. „Mit seinem Urteil bleibt das Bundesverfassungsgericht nun weiter regierungs- und merkelhörig und führt aus, dass von der Entscheidung ‚nur‘ das PSPP betroffen ist. Das PSPP ist jedoch nur ein kleiner Teil des erweiterten Wertpapierkaufprogramms. So kam es seit 2014 zu Pfandbriefkäufen und ABS-Käufen (forderungsbesicherte Wertpapiere) und seit 2016 zum Kauf von Unternehmensanleihen. Das Urteil bedeutet, dass die EZB weiter Schulden für Deutschland machen wird, nur eben unter einem anderen Namen.“

Zwar verbietet Art. 123 AEUV der Europäischen Zentralbank, Kredite direkt an einzelne Länder zu vergeben. „Das bedeutet, dass die Staatengemeinschaft an private Banken zu einem niedrigen Zinssatz Geld verleiht und dass sich einzelne Staaten dann von den privaten Banken zu weitaus höheren Zinsen wiederum Geld leihen, was angeblich Inflation verhindern soll. Das führt in Wirklichkeit jedoch zu einer Privatisierung der Gewinne bei gleichzeitiger Sozialisierung der Verluste durch die höheren Schulden für die Staaten“, so Podeswas Fazit.

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