Stuttgart. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Rüdiger Klos MdL hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen zur 800-qm-Regelung begrüßt. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, hatten wir doch mehrfach die starren Regelungen und auch den Grenzwert von 800 qm für die Wiedereröffnung von Geschäften als Willkürakt kritisiert“, sagt Klos. „Die Regierung hat einmal mehr in der Corona-Krise unter Beweis gestellt, dass sie mit der Lage völlig überfordert ist, dass sie weiter unangebracht starr und schematisch handelt statt verhältnismäßig und mit Augenmaß.“
Unter Druck wird die Regierung vom Gericht ermahnt, dass auch Flexibilität und Einzelfallbezogenheit gewährleistet bleiben müssen: „Ich bin sicher, dass auch in anderen Fällen die unangemessenen und wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten werden. Es ist bezeichnend, dass die Regierung wieder einmal vom Gericht bestätigt bekommt, dass sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat, und vom Gericht in ihre Schranken gewiesen werden muss.“