Stuttgart. In der Sondersitzung des Plenums wurde das Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden- Württemberg vom Landtag „durchgepeitscht“, obwohl den Verbänden aufgrund der Corona-Krise die dringend erforderliche Anhörung hierzu nur schriftlich und kurzfristig ermöglicht worden ist. Während die meisten Änderungen nur redaktioneller Art waren, war es für die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Dr. Christina Baum ein besonderes Anliegen, den Landesfamilienrat als beratendes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss aufzunehmen. Daher stellte die AfD-Fraktion hierzu auch den erforderlichen Änderungsantrag, welcher jedoch von den Altparteien erneut kalt abgewiesen wurde.

„Die Ablehnung des Änderungsantrages der AfD- Fraktion zur Aufnahme des Landesfamilienrates in den Landesjugendhilfeausschuss seitens der regierenden Parteien zeigt wiederholt deren hohes Desinteresse, der Familie wieder die Bedeutung zukommen zu lassen, die sie zur Aufrechterhaltung stabiler, tragfähiger und damit zukunftssicherer Lebensverhältnisse in einer gesunden Gesellschaft innehaben muss“, so Baum. "Doch vielleicht stellt die Corona-Krise auch eine Chance zur Rückbesinnung dar, zur Rückbesinnung auf seit Jahrtausenden Bewährtes – dazu gehört an allererster Stelle die Familie als kleinste solidarische Gemeinschaft einer Gesellschaft.“