Stuttgart. Die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag hat in der Plenarsitzung am Mittwoch ihren Gesetzentwurf verteidigt, mit dem die vorläufige Ingewahrsamnahme von „Gefährdern“ über die bisher möglichen zwei Wochen hinaus auf drei Monate verlängert werden könnte. Diese Verlängerung wäre im Extremfall mehrfach möglich. Vorbild ist eine bayerische Regelung.

Der Abgeordnete Daniel Rottmann verweist darauf, dass der AfD das bayerische Gesetz in Hinsicht auf die Rechte der potentiell Betroffenen zu weit geht: „Daher haben wir in unseren Vorschlag aufgenommen, dass den Betroffenen nach zwei Wochen verpflichtend ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden muss. Dieser achtet darauf, dass die Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Wir sichern daher die Balance zwischen Gefahrenabwehr und Grundrechten!“

Innenminister Strobl weicht vor grünem Zorn zurück

Rottmann machte darauf aufmerksam, dass der Innenminister in seinen Gesetzesvorschlägen zur Weiterentwicklung des Polizeirechts eine eigene, aber sehr zaghafte Verlängerung der Ingewahrsamnahme vorgesehen hatte. Sogar diese „Verschärfung“ musste auf Druck des übermächtigen grünen Koalitionspartners wieder „beerdigt“ werden. Dazu der Abgeordnete Rottmann: „Herr Minister, wir hoffen – ganz aufrichtig – in Ihrem Interesse, dass in Baden-Württemberg kein Anschlag geschieht, der mit einer verlängerten Gewahrsamnahme hätte verhindert werden können.“