Emil Sänze: Justiz- und Europaminister Guido Wolf kann sein angebliches Verfassungsgutachten nicht vorlegen

04.12.2019
In der 100. Plenarsitzung der 16. Landtags-Wahlperiode brachte der AfD-Landtagsabgeordnete Emil Sänze, Pressepolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion, das „Gesetz zur Stärkung des Landtags in EU-Angelegenheiten“[1] zur zweiten Lesung […]

In der 100. Plenarsitzung der 16. Landtags-Wahlperiode brachte der AfD-Landtagsabgeordnete Emil Sänze, Pressepolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion, das „Gesetz zur Stärkung des Landtags in EU-Angelegenheiten“[1] zur zweiten Lesung ein und hielt die entsprechende Plenarrede. Ziel des Gesetzes ist eine Neufassung des Artikels 34a der baden-württembergischen Landesverfassung, der in EU-Angelegenheiten die durch die Landesregierung im Bundesrat zu vertretenden „erheblichen Gründe des Landesinteresses“, insbesondere bei der Übertragung von einheimischen Hoheitsrechten an die Europäische Union, aus dem willkürlichen Ermessen der Landesregierung als Exekutive herauslösen und dieses Landesinteresse eindeutig an ein Votum des Landtags als der Legislative bilden sollte. Das Votum des Parlaments hätte damit als das Landesinteresse gegolten und wäre für die Landesregierung bindend geworden. Zugleich sollte der Gesetzentwurf dem Parlament einen Wissenschaftlichen Dienst zur Bewältigung seiner zunehmenden Aufgaben beistellen, wie ihn in Deutschland neben dem Bundestag alle anderen Länderparlamente haben. Dadurch sollte der schleichenden Selbstentmachtung des Parlaments ein Riegel vorgeschoben werden: Denn wer sonst als die Volksvertreter selbst können und müssen legitim das Landesinteresse definieren?

Absurde Verantwortungsscheu und Ausflüchte bei den Alt-Fraktionen

„Es war klar, dass der Gesetzentwurf abgelehnt würde, weil er von der AfD kommt“, bilanziert Emil Sänze, Initiator des Gesetzentwurfs. „Wir wollten einem Parlament seine Bedeutung und sein Selbstbewusstsein zurückgeben, das sich in seiner Entmündigung mehrheitlich leider sehr bequem eingerichtet hat. Man ist stolz auf seine Privilegien – scheut aber die Verantwortung vor dem Bürger und drückt diese in blinder Untertanenmentalität an windige und demokratisch kaum legitimierte EU-Zentralismen ab. Dabei stand in Karlsruhe das erste Parlament Deutschlands und Baden und Württemberg haben sich als Staaten konstituiert, bevor es die Bundesrepublik gab.“ Sänze musste aus den Reihen der Alt-Fraktionen die absurdesten Vorwürfe an das AfD-Projekt gewärtigen: Die FDP warf ihm beispielsweise vor, er wolle mit der gestärkten Entscheidungsmacht des Landtags das Parlament mit Arbeit überschwemmen und dessen Handlungsfähigkeit blockieren. Europaminister Guido Wolf (CDU) verstieg sich gar zu der windigen Behauptung, „Überinformation“ sei „Desinformation“(!) und der Gesetzentwurf drücke ein unschönes Misstrauen gegenüber dem Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat aus. Sänze kritisiert die Mehrheitsfraktionen deshalb scharf: „Dieses gegenüber der Landesregierung aufdringlich ‚schmusige‘ Konsensparlament versichert an deren Adresse in treuherziger Einfalt, es vertraue ja der Regierung, dass diese sie rechtzeitig über wichtige EU-Entwicklungen und Vorhaben ins Bild setze. Es habe doch immer geklappt. Man wird hier gewählt, die Exekutive seriös zu kontrollieren, nimmt dafür von den Bürgern 8210 Euro im Monat samt allen möglichen Ehrungen mit, dient sich der Exekutive an – und ist noch stolz auf diese leistungsverweigernde Kungelei.“

Bock zum Gärtner gemacht: Minister Wolfs nie vorgelegte „Prüfung“ der Verfassungsmäßigkeit

Am 25. November erhielt Sänze die Antwort auf sein am 24. Oktober an Minister Wolf gerichtetes Schreiben, in dem er um Aufklärung gebeten hatte, was denn angeblich an dem von ihm eingebrachten Entwurf nicht mit der Landesverfassung vereinbar sei. Wolf hatte in seinem Auftritt vor dem Plenum am 16. Oktober allein siebenmal (!) ohne jeden Beleg behauptet, der AfD-Entwurf, „widerspricht unserer Verfassung“ oder sei „verfassungsrechtlich bedenklich“. „Den Beweis für seine kühne Behauptung ist Wolf mir, dem Parlament und der gesamten Öffentlichkeit erwartungsgemäß bis heute schuldig geblieben“, bemerkt Sänze. „In seinem Schreiben will Wolf von einem verfassungsrechtlichen Gutachten nichts wissen. Er behauptet jetzt schlicht, das Ministerium für Justiz und Europa – also er! – habe eine rechtliche Prüfung des Gesetzentwurfes vorgenommen. Ergebnisse, amtliche Papiere, Rechtsgutachten – schon gar aus unabhängiger Quelle – legt er absolut keine vor. Genau dafür hätten wir hier einen Wissenschaftlichen Dienst gebraucht, um die Interessen des Parlaments zu wahren. Ich folgere: Ein Gutachten, das die angebliche Verfassungswidrigkeit unseres Gesetzentwurfs belegen soll, existiert schlicht nicht, sonst würde es endlich beigebracht. Ein so verächtlicher Umgang der Regierung mit dem Parlament, das dreiste Aufstellen von nicht belegten Behauptungen, ist für die angebliche Kretschmann’sche ‚Politik des Gehörtwerdens‘ ein Offenbarungseid: Sie spuckt in ihrer völligen Unaufrichtigkeit dem Parlamentarismus unverblümt höhnisch in die Seele. Dieses selbstentmannte Parlament hat sie damit davonkommen lassen – und hat noch ‚Danke, Herr Minister‘ gesagt!“


[1] Landtagsdrucksache 16/6219

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