Dr. Rainer Podeswa: Blanker Hohn für Steuerzahler – Millionen für Charterflüge hochkrimineller Familiennachzügler

07.11.2019
Durch eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Rainer Podeswa (AfD) wurde bekannt, dass das Land alleine in den letzten fünf Jahren fast sieben Millionen Euro für private Charterflüge zu Abschiebezwecken ausgegeben […]

Durch eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Rainer Podeswa (AfD) wurde bekannt, dass das Land alleine in den letzten fünf Jahren fast sieben Millionen Euro für private Charterflüge zu Abschiebezwecken ausgegeben hat. Der Bayerische Rundfunk (BR) hatte am 1. Oktober 2019 über die Abschiebung von zwei Kenianern vom Flughafen Berlin-Schönefeld berichtet. Nach Recherchen des ARD-Magazins „report“ München musste für die Rückführung der zwei Betroffenen ein Jet für 137 000 Euro gechartert werden. Da einer der beiden Abgeschobenen aus Baden-Württemberg kam, ging der AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Rainer Podeswa dem Fall mit einer Kleinen Anfrage[1] nach.

Was ein Familiennachzügler sich alles leisten kann…

Laut Angaben des Innenministeriums kam der Kenianer erstmals am 17. Januar 2001 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland. Ab 2007 begann der Kenianer mit einer langen Straftaten-Reihe. Gefährliche Körperverletzungen, Missbrauch von Ausweispapieren, Unterschlagung, gemeinschaftlicher Diebstahl, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei, Hausfriedensbruch, falsche Verdächtigung und Beleidigungen führten letzten Endes aber nur zu einer Jugendstrafe. 2008 folgten zwei weitere Fälle gefährlicher Körperverletzung, im April 2011 wiederum Fälle von Diebstahl mit vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil von einem Jahr wurde offenbar nicht umgesetzt, denn faktisch war der Kenianer nur vom 17. August bis zum 21. September 2011 in Untersuchungshaft. Schon im November 2011 kamen daher wieder Unterschlagung, weitere Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch hinzu. Im Juni folgte auf erneuten gemeinschaftlichen Diebstahl und Sachbeschädigung wieder eine kurze Haftstrafe. Nach der vorzeitigen Entlassung des Serienkriminellen im Oktober 2013 kam es im März 2014 wieder zur Festnahme und im November zur Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Im Oktober 2015 folgte die formelle Ausweisung und Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Nach einem versuchten Totschlag folgt die Abschiebung…

„Offenbar muss man es erst bis zum Totschlag treiben, um abgeschoben zu werden, und die Bevölkerung wenigstens vor einem Intensivtäter weniger Angst haben muss“, meint der AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Podeswa im Hinblick auf die Sammlung von Verurteilungen. Am 5. September 2019 war es dann soweit und der Kenianer wurde auf Steuerzahlerkosten von zwei Beamten von Rottenburg nach Berlin an den Flughafen gefahren, von wo der Privatflug der zwei Kenianer für 137 000 Euro startete.

Fast sieben Millionen Euro für Privatflüge für Abzuschiebende

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion wollte unter diesen Umständen wissen, wie viel das Land für private Charterflüge zur Abschiebung über die Jahre ausgegeben hat. Das Ergebnis sind Ausgaben von 1,33 Millionen Euro im Jahr 2015, 1,73 Millionen Euro 2016, 1,41 Millionen Euro 2017, 1,3 Millionen Euro 2018 und 966 523 Euro bis September 2019. Dabei antwortete der Staatssekretär des Innenministeriums, dass nur die Kosten eigener Chartermaßnahmen erfasst werden. Die Kostenbeteiligungen an anderen Chartermaßnahmen sowie an Frontex-Einsätzen sind nicht enthalten.

Blanker Hohn: Angeblich tragen Abgeschobene die Kosten für den Privatjet selbst

Als „blanken Hohn“ bezeichnet der AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Podeswa dabei den Hinweis des Ministeriums, dass durch die Abschiebung entstehende Kosten grundsätzlich der Ausländer zu tragen hat. „Wir fragen nach, wie viele Millionen das Land von den Abgeschobenen wieder erfolgreich eingetrieben hat“, kündigt er an und ergänzt frustriert: „Da das Ministerium keine Anhaltspunkte zum Verbleib der Kenianer nach deren Abschiebung hat, können wir diese aber nach deren möglicher Wiedereinreise vermutlich selbst befragen. Ibrahim Miri lässt grüßen.“

 


[1] Drs. 16/7025

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