Anlässlich der unlängst veröffentlichten Entscheidung, dass eine Steuer auf Kohlendioxidemissionen nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gegen das Grundgesetz verstoßen würde, äußerte sich die wirtschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in Stuttgart wie folgt: „Eine CO2-Steuer war für mich stets linksgrünes Wunschträumen, das wie so vieles auch nicht der Realität standhält. Ich war und bin der Meinung, dass der Staat nicht einfach eine Steuerart erfinden kann. Dies sehen die Experten des Bundestages ebenso. Diese moderne Form des Ablasshandels ist nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages grundgesetzwidrig. Das ist gut so, denn nachdem die Wirtschaft nach dieser verheerenden Politik unsere Regierung langsam erlahmt, ist diese nur auf der Suche nach neuen Einnahmequellen.“

CO2-Steuer würde sich nicht in vorhandene Steuerarten einfügen

Eine Besteuerung von CO2-Emissionen würde weder den Charakter einer Aufwands-, Ertrags- oder sonst einer vorhandenen Steuerart aufweisen, was jedoch für ihre Verfassungsmäßgkeit notwendig wäre. Um hier eine Änderung im Grundgesetz zu erreichen, wäre in Bundesrat und Bundestag je eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Niemand mit realistischem Verstand glaubt daran, dass das Geld für den Umweltschutz oder die Bürger dieses Landes eingesetzt werden würde. „Laut Bundesumweltministerium sei eine entsprechende Steuer nicht geplant, aber die Tatsache, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages diese reine ‚Gedankenspielerei‘ auf ihre Verfassungsmäßgkeit überprüfe, lässt mich zumindest die ganze Sache sehr kritisch betrachten. Gerade in Deutschland ist die Steuerlast ohnehin besonders hoch. Es ist dem Steuerzahler unter keinen Umständen zuzumuten, dass diese Steuerlast in Zukunft steigt – vor allem nicht aus klimahysterischen Gründen“, so Wolle abschließend.