Teil der Unionsbürgerschaft der EU ist das Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Grundsätzlich übt der Unionsbürger dieses Recht in der Regel in demjenigen Land aus, in dem er wohnt. Stattdessen kann er auch beantragen, in seinem Herkunftsland, also dem Land seiner Staatsangehörigkeit, zu wählen. Eine Mehrfachstimmabgabe bei doppelter Staatsangehörigkeit in beiden Herkunftsländern ist strafbar, kann derzeit aber aufgrund unzureichenden Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten jedoch kaum sanktioniert werden. Bei Europawahl ist also weiterhin millionenfacher Wahlbetrug möglich. In Deutschland wird die Zahl der Wahlberechtigten mit doppeltem Stimmrecht auf mehr als eine Millionen geschätzt. In Baden-Württemberg wären damit mehr als 100.000 Doppelstaatler zur Mehrfachstimmabgabe in der Lage.
Die Legitimität der gesamten Europawahl steht infrage
Emil Sänze, medien- und europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, betont den verfassungswidrigen Charakter der Europawahl: „Die EU-Wahl ist weiterhin entgegen allen Versprechungen der Bundesregierung nicht vor doppelten Stimmabgaben durch Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit geschützt. Die Legitimität der gesamten Europawahl steht damit infrage. Hier wird ein Aspekt des Demokratiedefizits auf europäischer Ebene deutlich. Das Prinzip „One man – one vote“ wird durchbrochen, das Prinzip der gleichen Wahl verletzt. Trotz ihres rechtswidrigen Charakters können EU-Wahlen kaum angefochten und für ungültig erklärt werden, weil ein Einfluss von Wahlbetrügereien auf die Verteilung der deutschen Sitze im Europaparlament nachgewiesen werden muss. Von einem Einfluss auf die Sitzverteilung muss aber ausgegangen werden, da in einem doch recht fragmentierten Parteiensystem schon wenige tausend Stimmen ausreichen, dass der eine oder andere Sitz den Inhaber wechselt. Der derzeitige Rechtszustand ist durch nichts zu rechtfertigen und muss dringend bereinigt werden.“
Plädoyer für die ausschließliche Wahl im Wohnsitzstaat
Angesichts des mit der Doppelwahlproblematik deutlich gewordenen Demokratiedefizits verweist Sänze darauf, wie die Legitimität der Europawahl hergestellt werden kann: „In einer Demokratie gilt das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit: one man – one vote. Da bei Europawahlen die Verhinderung von Mehrfachstimmgaben aufgrund hoher Koordinationskosten zwischen den Mitgliedstaaten unmöglich erscheint, muss die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Unionsbürger ausschließlich dort zum Europaparlament wahlberechtigt sind, wo sie ihren Wohnsitz haben. Zu dieser Lösung zu kommen, wird schwierig werden, vor allem, weil eine solche Lösung nicht national, sondern nur auf europäischer Ebene beschlossen werden kann. Wenn wir aber wollen, dass dieses supranationale Gebilde namens EU nun endlich ein Mehr an demokratischer Legitimation erhält, wäre eine solche Maßnahme ein wichtiger Baustein.“