Emil Sänze: Ersetzung der Grundsteuer durch höhere Beteiligung der Gemeinden an Mehrwertsteuereinnahmen

21.05.2019
Am 10. April vergangenen Jahres urteilte das BVG, die heute praktizierte Form der Grund­steuererhebung verstoße gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz, hauptsächlich weil die zur Festsetzung herangezogenen Einheitswerte im Westen seit […]

Am 10. April vergangenen Jahres urteilte das BVG, die heute praktizierte Form der Grund­steuererhebung verstoße gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz, hauptsächlich weil die zur Festsetzung herangezogenen Einheitswerte im Westen seit 1964 und im Osten Deutsch­lands sogar seit 1935 nicht aktualisiert wurden. Das BVG setzte eine Frist bis Ende 2019, um eine ge­setzliche Neuregelung zu treffen. Die AfD-Fraktion richtete deshalb am 21. Februar 2019 die Große Anfrage 16/5795 an die Landesregierung. Für den 15. Mai als Aktuelle Debatte angesetzt, traf die Ant­wort der Landesregierung erst am Nachmittag des 14. Mai ein. Für die AfD-Fraktion sprach zum Thema Emil Sänze, Mitglied des Finanzausschusses und Medienpolitischer Sprecher der Fraktion.

Die Landesregierung möge mit dem Parlament für eine gute Lösung zusammenarbeiten

„Es sind derzeit, zumal die Zeit drängt, verschiedene Modelle der Neuberechnung der Grundsteuer in der Diskussion, die in Baden-Württemberg zwölf Prozent der gemeindlichen Einnahmen sichert und den Gemeinden jährlich etwa 1,9 Milliarden Euro einbringt“, legt der Abgeordnete dar. „So gibt es das Modell von Bundesfinanzminister Scholz (SPD), das Flächenmodell, das Bayerische Modell und so wei­ter. Die AfD-Fraktion sieht alle bisher vorgelegten Entwürfe als nicht praktikabel an – entweder wirken sie in der Umsetzung schlicht unsozial, oder es entstehen bürokratische Monstren. Die Landesregie­rung hat sich bis heute mit keinem belastbaren eigenen Entwurf in die bundesweite Diskussion einge­bracht – deshalb fordern wir die Landesregierung dringend auf, dies in Zusammenhang mit dem Land­tag, dem Vertreter des Souveräns, im Bundesrat zu tun. Denn auch eine Neuregelung der Grundsteu­erfrage in Länderhoheit ist heute in der Diskussion, und das wäre wirkliche Subsidiarität und eine Stär­kung unserer souveränen Rechte. Den nötigen Rechtsrahmen geben Art. 106 und 107 des Grundge­setzes.“

Selbstgenutzte Wohneinheiten dürfen nicht durch überzogene Besteuerung gefährdet werden

Die AfD lehnt die Grundsteuer ab, weil sie als eine Substanzsteuer vorhandenes Immobilienvermögen unabhängig von den Einkünften des Eigentümers angreift. Rentner oder Arbeitslose können sich eine bürgerliche Existenz oftmals nur durch ein eigenes Dach über dem Kopf oder eine günstige Wohnung erhalten. Nach der Schätzung des Statistischen Landesamtes werden 2020 in Baden-Württemberg [1] 2,28 Millionen Rentner leben – und 2030 schon 2,7 Millionen oder ein Viertel der Gesamtbevölkerung“, so Sänze weiter. „Selbstgenutzte Wohneinheiten haben sich gerade in der Finanzkrise als alleiniges stabiles Rentenäquivalent bewährt. Alle diese Menschen haben sich bei der Planung ihrer Altersver­sorgung auf die geltende Rechtslage verlassen müssen. Die durchschnittlich ausgezahlte Rente in Ba­den-Württemberg beträgt [2] 934 Euro, bei den Frauen gar nur 681 Euro. Während das BVG die Vermö­genssteuer 1995 für verfassungswidrig erklärte, würde nun das womöglich einzige Eigentum dieser Menschen – ihre Wohnung oder ihr Häuschen – einer Besteuerung anhand der heutigen Immobilien­preise unterworfen. Wir sehen die Lösung deshalb in einer Abschaffung der Grundsteuer.“

Höherer Anteil der Gemeinden an dem vom Bund den Ländern zugewiesenen Umsatzsteuer-Anteil

Die den Gemeinden entgehenden Einnahmen sollen kompensiert werden, indem der Anteil der Ge­meinden an dem vom Bund den Ländern zugewiesenen Umsatzsteuer-Anteil erhöht wird. „Dies ist unbürokratisch und gerecht“, so Sänze. „Wer finanziell leistungsfähig ist und höhere Konsumausgaben tätigt, der trägt schon über die Mehrwertsteuer in höherem Maße zur Finanzierung seiner Gemeinde bei als der weniger Leistungsfähige. Dem weniger Leistungsfähigen hingegen wird die Gewissheit ge­geben, dass er auch im Alter nicht zu einem Bittsteller des Staates wird und sich sein eigenes Dach über dem Kopf erhält. Darum geht es uns.“

 


[1] Statistisches Landesamtes, Pressemitteilung 84/2015

[2] Rentenversicherung BUND

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Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

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