Stellungnahme von Daniel Rottmann MdL, Vorsitzender und Sprecher des Arbeitskreises Innenpolitik der AfD-Landtagsfraktion, zum Begriff „Hassstraftaten“
„In einem Beitrag des SWR vom 16. April 2019 werden Aussagen von Innenminister Strobl zu einer ‚steigenden Zahl von Hasskriminalität‘ kommentiert. Wenn die Antifa Veranstaltungslokale der AfD zerstört, Häuser von AfD-Mitgliedern beschmiert und ihre Autos abfackelt, gar – wenngleich bisher nicht in unserem Bundesland – ihre Abgeordneten niederschlägt und schwer verletzt, geschieht dies aus Hass. Gleichzeitig marschieren Linksextreme durch das Land und rufen hasserfüllt ‚Nie wieder Deutschland‘, auch dies dennoch kein Hassverbrechen. Denn Hass ist offenbar nicht gleich Hass, es kommt politisch darauf an, wen man mit ihm stigmatisieren kann. Bei dem Begriff Hassverbrechen handelt es sich um einen politischen Kampfbegriff, der maßgeschneidert ist, um eine „rechte Gefahr“ zu beschreiben. Der Begriff blendet jede andere Art von politischen Straftaten aus. Die Zahlen des Innenministeriums sprechen eine andere Sprache: Von 2017 bis 2019 ist die Anzahl von politisch motivierter Kriminalität links um 20,5 Prozent gestiegen. Auch die Anzahl von Gewaltdelikten ist um schockierende 63 Prozent gestiegen. Der Begriff Hasskriminalität dient zur Vertuschung der wahren Zustände.“
Daniel Rottmann MdL
Vorsitzender und Sprecher des Arbeitskreises Innenpolitik der AfD-Landtagsfraktion