Hans Peter Stauch: Autobahn-Blockaden bei Hochzeiten sind kein Brauchtum und gehören konsequent unterbunden!

15.04.2019
Der von der AfD eingebrachte Antrag an das Innenministerium von Thomas Strobl über die Eingriffe in den Straßenverkehr durch Hochzeits- oder Sportfankorsos von Mitbürgern mit Migrationshintergrund wurde mit der zweifelhaften […]

Der von der AfD eingebrachte Antrag an das Innenministerium von Thomas Strobl über die Eingriffe in den Straßenverkehr durch Hochzeits- oder Sportfankorsos von Mitbürgern mit Migrationshintergrund wurde mit der zweifelhaften Begründung zurückgewiesen, dass derartige Vorkommnisse aus gesellschaftlichen Gründen als kulturelles Brauchtum bezeichnet werden. Darauf verweist der baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Hans Peter Stauch. Dieses „kulturelle Brauchtum“ dürfe unter „Wahrung der Rechtsordnung“ sowie der individuellen Rechtsgüter von Bürgerinnen und Bürgern – also mit expliziter Genehmigung des Ministeriums und von Innenminister Strobl – stattfinden. „Schon mehrfach – und auf diesen Vorfällen beruht der Antrag – wurden Straßen- und Autobahnblockaden aus diesen Korsos heraus initiiert“, erläutert Stauch. „Vor diesem Antrag vom 8. Februar 2019 und der Antwort des Ministeriums wurden offiziell 31 Straftaten festgestellt, davon zwölfmal Verstöße gegen das Waffengesetz, achtmal Beleidigungen, zweimal Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, viermal Nötigungen im Straßenverkehr nebst 16 Ordnungswidrigkeiten und weiteren Vergehen. Nun ist schon wieder, und zwar am 30. März 2019, die Autobahn A81 mit vier Fahrzeugen blockiert worden, wobei das Erliegen des Verkehrs auch noch sensationslüstern mit Kameras gefilmt wurde. Die Polizei stoppte die Beteiligten erst an einer Rastanlage zur ‚Kontrolle‘.“ In der Woche zuvor hatten aus einem Hochzeitskorso heraus mehrere Sportwagen die Autobahn A3 blockiert, um Hochzeitsfotos zu schießen, während am 8. April eine Straße in der Ludwigsburger Innenstadt mit 40 Autos einer Hochzeitsgesellschaft blockiert wurde. Zu dieser Machtdemonstration mussten knapp zwei Dutzend Polizisten und elf Streifenwagen anrücken, um der aggressiven Stimmung der Hochzeitsgesellschaft Herr zu werden. Dazu wurden zum Schutz der Beamten auch Hunde eingesetzt.

Unzulässige Belästigung und grob fahrlässiger Eingriff in den Straßenverkehr

Stauch weiter: „Die AfD sieht diese Verkehrsbehinderungen durch türkische und arabische Korsos mehr als kritisch, handelt es sich doch hierbei mit Sicherheit nicht um ‚kulturelles Brauchtum‘. Kein auch noch so freudiger Anlass darf zu derartigen Eingriffen in den laufenden Verkehr führen. Das exzessive Hupen in Ortschaften ist laut StVO eine unzulässige Belästigung und ein grob fahrlässiger Eingriff in den Straßenverkehr. Weder die Verstöße gegen das Waffen- oder das Sprengstoffgesetz noch der Widerstand gegen Polizeibeamte kann und darf der Rechtsstand hinnehmen!“

Wann gibt es die ersten Opfer?

„Wie, fragen wir Herrn Strobl, will er die diese wöchentlichen Machtdemonstrationen unterbinden? Solches Treiben verbietet sich schon aus der Gesetzeslage heraus. Verantwortet er den ersten Toten und Verletzten, wenn wieder ein Verkehrsweg von diesen ‚Festgesellschaften‘ gekapert wird? Die Laissez-faire des Innenministers ist keine Option – nur konsequenter Eingriff sowie die Anwendung der Gesetze und Verbot solchen Treibens ist angezeigt“, so der AfD-Abgeordnete abschließend.

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