Lars Patrick Berg: „Rodungsstopp auf der Länge und dem Ettenberg im Interesse der Rechtssicherheit“

07.03.2019
Nach dem kürzlich ergangenen und von der Naturschutzinitiative e.V. erstrittenen Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, wonach das beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen geführte und im Jahr 2016 mit einer Genehmigung gemäß […]

Nach dem kürzlich ergangenen und von der Naturschutzinitiative e.V. erstrittenen Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, wonach das beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen geführte und im Jahr 2016 mit einer Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz endende Verfahren sowie das anschießend beim Regierungspräsidium Freiburg nach Meinung vieler Beobachter im Interesse der Windkraft-Vorhabensträger unter großem Zeitdruck durchgezogene Widerspruchsverfahren rechtsfehlerhaft sei, sieht sich der AfD-Landtagsabgeordnete Lars Patrick Berg vollumfänglich in seinen von Anfang an geäußerten Befürchtungen bestätigt.

Schwebendes Verfahren bis zum Abschluss des Rechtswegs 

Deshalb könne die vorschnell ausgesprochene Genehmigung der Windkraftpläne auf der Länge und auf dem Ettenberg sowie deren Bestätigung im Widerspruchsverfahren bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben, zumal auch artenschutzrechtliche Belange noch nicht abschließend gewürdigt worden seien, so Berg. „Bis zum Abschluss des Rechtswegs handelt es sich um ein schwebendes Verfahren. Daher ist es im Interesse aller Beteiligten gerechtfertigt gewesen, dass noch im Februar gegen Ende der Winterzeit und wenige Tage vor der am 1. März beginnenden Vegetationsphase – in der ein sechsmonatiger Rodungsstopp gilt – trotz Drucks der Vorhabensträger keine vollendeten Tatsachen schaffende Rodung erfolgt ist, noch bevor das Hauptsacheverfahren und der mögliche weitere Rechtsweg vollständig abgeschlossen worden sei“, erläutert Lars Patrick Berg. 

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