Dem umstrittenen Altersfeststellungsverfahren bei der Statusfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) mit einem von Seiten der Landesregierung „strengen Blick“ auf die Sprünge helfen zu wollen, begegnet der AfD Landtagsabgeordnete Daniel Rottmann mit Skepsis: „Nicht, dass wir die objektive Altersfeststellung nicht begrüßen, aber diese haben wir schon von Anfang an gefordert. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass nicht geeignete Verfahren zur Altersfeststellung fehlen, sondern in erster Linie der politische Wille der grün-schwarzen Landesregierung!“
Kosten für UMA zwischen 133 und 213 Millionen Euro pro Jahr
Dieses Mindestmaß an objektivierbarer Einschätzung sei schon von Anfang an geboten gewesen. Man habe dies aber völlig leichtfertig jedweden Behördenmitarbeitern überlassen, so bemängelt Rottmann. Mit dem Ergebnis, dass dort teilweise überhaupt keine Differenzierung vorgenommen wurde. Dieses Prinzip sei rechts- und sozialstaatlich nicht verantwortbar, beklagt der migrationspolitische Sprecher. So werde auch das Wohlverhalten beispielsweise eines neunzehnjährigen Asylbewerbers, der seinen Pass nicht wegwerfe und korrekte Altersangaben mache, untergraben. „Dass UMA ein besonderer Schutzstatus zukomme, ist in Teilen nachvollziehbar. Dabei fällt aber insbesondere auf, dass der Anteile derer, die nach Deutschland wollen, im EU-Vergleich auffällig hoch ist“, so Rottmann. Nach Zahlen der Landesregierung belaufen sich die Kosten für UMA zwischen 133 und 213 Millionen Euro pro Jahr. Wäre man den Sorgfaltspflichten gegenüber dem Steuerzahler nachgekommen, hätte dies ein Einsparungspotential in Millionenhöhe bedeutet, moniert der AfD-Landtagsabgeordnete. Weiter führt Rottmann aus, die von Grün-Schwarz benannte Inaugenscheinnahme ein Begriff sei, der zu viel Spielraum lasse, wenn die Vorgehensweise nicht engumfassend und verbindlich festgelegt sei. Damit verspräche die Umsetzung der Landesregierung außer einer Erhöhung des bürokratischen Aufwandes durch die Einführung der sogenannten qualifizierten Inaugenscheinnahme, bei der noch zusätzliche „Behördengänge“ angegliedert würden, wenig Erfolg.
AfD fordert Umkehr der Beweislast
Obwohl die Feststellungsquote bei UMAs nach Angaben der Jugendämter ohnehin schon bei 64 Prozent liegt, müsse erwähnt werden, dass gerade hier umfangreiche Rechtsmittel zur Verfügung stünden, die von einer profitierenden Berater- und Betreuungslobby willfährig ausgenutzt werden, um die UMA mit ihren „Dienstleistungen“ unterstützen zu können. „Wir fordern nach wie vor eine Umkehr der Beweislast, wie dies bei sozialrechtlichen Ansprüchen der Fall ist, wenn keine Nachweise vorhanden sind, sowie die Einbeziehung des sogenannten Personenfeststellungsverfahrens“, so Daniel Rottmann abschließend. „Es wird Zeit, dass Strobl aufhört zu reden und anfängt zu handeln und sich von den grünen Weltmeistern im Nichtstun endlich löst!“