Fraktion der AfD zur Auffassung von EuGH-Funktionären, die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank seien statthaft:
Wie aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 4. Oktober 2018 hervorgeht, hatten vier deutsche Kläger, darunter der bekannte frühere CSU-Politiker und Jurist Peter Gauweiler, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die viel kritisierte Praxis der EZB geklagt, in großem Stil Anleihen europäischer Staaten aufzukaufen. Dieses Vorgehen wird von zahlreichen, auch prominenten Kritikern als eine der EZB grundsätzlich verbotene Kreditfinanzierung von Staaten angesehen. Es wird im Grunde virtuelles Geld generiert, damit Werte gekauft und die Inflation zu Lasten der Bürger absichtlich angeheizt. Bisher wurden für etwa 2,5 Billionen Euro Anleihen gekauft. Um diese Summe zu verdeutlichen: Das sind 2500 Milliarden Euro oder das 7,5-fache des aktuellen Bundeshaushalts. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch eine entsprechende Entscheidung gescheut, die prinzipielle Konsequenzen haben müsste, und die Klage an den EuGH verwiesen.
Entscheidungen werden bewusst der nationalen Souveränität entzogen – der Bock ist der Gärtner
„Intuitiv habe ich das Gefühl, dass man hier den Bock zum Gärtner gemacht hat“, meint dazu Emil Sänze, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg und deren Pressepolitischer Sprecher. „Wird gerade ein Organ der EU ein zentrales Mittel zu Fall bringen, die wirtschaftlich weniger erfolgreichen Staaten der Eurozone am Laufen zu halten und damit einen Zerfall dieser Zone zu verhindern? Das zu glauben wäre mehr als naiv – und entsprechend hat sich ja inzwischen der EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet geäußert: Der EuGH will die Klage aus Deutschland abschmettern. Man erinnere sich daran, wie bei der Gründung der EZB 1998 noch die allerheiligsten Politikerschwüre geleistet wurden, die EZB werde genauso unabhängig und politischen Gelüsten entzogen, wie seinerzeit die Deutsche Bundesbank. 20 Jahre später scheint mir nichts davon wahr.“
Inflation für die Bürger und Souveränitätsverlust für unseren Staat
Als Volksvertreter müsse er sich heute fragen, von welcher Seite die Bürger heute mehr verhöhnt werden, so Sänze: „Von einem führenden Funktionär eines EU-Gerichtshofes, der einfach behauptet, ein solches Vorgehen der EZB sei nicht nur rechtlich statthaft, sondern sogar ‚erforderlich‘? Alles sei in Ordnung und durch das Mandat der EZB gedeckt, da ja die EZB die Anleihen nicht direkt von den emittierenden Staaten kaufe, so dass man fast sagen müsste: Die Anleihen wurden vorher gewaschen. Oder aber von einem Bundesverfassungsgericht, das unter seinem von der SPD nominierten Präsidenten Vosskuhle geradezu zu einer Filiale der Exekutive herabgesunken scheint, Regierungshandeln in den allerwichtigsten Belangen umstandslos bestätigt und andererseits wichtige Entscheidungen, die unser Rechtsverständnis und unser Institutionenverständnis betreffen, vorauseilend nach Luxemburg abdrückt? Mit diesem feigen Aufgeben deutscher Souveränität hat das BVG bereits ohne jede Hemmung seinen eigenen Offenbarungseid verkündet. Sollten wir ein BVG mit einem derart unselbständigen, visionslosen, destruktiven Amtsverständnis vielleicht gleich abschaffen und uns die Ausgaben sparen – wo es doch alles tut, sich selber überflüssig zu machen?“