Aufgrund der die Bürger Baden-Württembergs über Generationen hinweg finanziell belastenden Personalpolitik der Landesregierung lehnt die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg maßgebliche Bestandteile des Nachtragshaushalts der grün-schwarzen Landesregierung ab und wird dem Antrag in seiner Gesamtheit daher die Zustimmung verweigern. Ein Aufwuchs bei den Staatsbeamten- und Angestellten von rund 3500 Stellen ist unverantwortlich und kann von der AfD-Landtagsfraktion aus politischer und moralischer Verantwortung für die Menschen in Baden-Württemberg keinesfalls mitgetragen werden.
Allein die Erhöhung der Tilgung von Kreditmarktschulden, die Zuweisungen an die Städte und Landkreise sowie stichtagsbezogene Verpflichtungen stoßen bei den AfD-Abgeordneten auf Zustimmung, im Gegensatz zu allen darüber hinausgehenden Erweiterungen des beschlossenen Staatshaushaltsplans. Da der grün-schwarzen Landesregierung nur noch sieben Arbeitstage zur sachgerechten Verwendung der beantragten Steuergelder in Milliardenhöhe verbleiben, muss von einer beabsichtigten Übertragung in das kommende Jahr in Form von Haushaltsresten ausgegangen werden. Diesen Steuergeldtransfer gilt es zu verhindern, um ein Abfließen in sich parlamentarischer Kontrolle entziehende Schattenhaushalte zu unterbinden.
Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Landtag von Baden-Württemberg wird daher alle ihr als Oppositionspartei zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um den Antrag zum Nachtragshaushalt in Gänze abzuschmettern.


