Lars Patrick Berg: Vollstes Vertrauen der AfD in das Landesamt für Verfassungsschutz

28.10.2018
Die von Vertretern der vier anderen im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien bemängelte Teilnahme mehrerer Abgeordneter der AfD unter anderem bei den  Demonstrationen in Chemnitz oder Köthen im September 2018 war in vollem Umfang durch das in Art. 8 des Grundgesetzes verbriefte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Darauf wies der AfD-Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, […]

Die von Vertretern der vier anderen im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien bemängelte Teilnahme mehrerer Abgeordneter der AfD unter anderem bei den  Demonstrationen in Chemnitz oder Köthen im September 2018 war in vollem Umfang durch das in Art. 8 des Grundgesetzes verbriefte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Darauf wies der AfD-Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Lars Patrick Berg, bei der Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des baden-württembergischen Landtags hin. „Das Recht, sich ungehindert privat oder in der Öffentlichkeit friedlich ohne Waffen zu versammeln, ist eine stabile und elementare Säule unseres Rechtsstaates und darf von niemandem in Frage gestellt werden“, so Berg im Anschluss an die Sitzung. Lars Patrick Berg ist der Vertreter der AfD im Parlamentarischen Kontrollgremium.

Keinerlei neuen Erkenntnisse

Das Ansinnen der Altparteien, der Innenbehörde über Befragungen detaillierte Informationen über einzelne Abgeordnete zu verschaffen, weist die AfD-Landtagsfraktion kategorisch zurück. „Ein derartiges Vorgehen wie insbesondere von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD angestrebt, würde zu einem Missbrauch des Parlaments und des Parlamentarischen Kontrollgremiums führen, der nicht nur völlig unangemessen wäre, sondern allen demokratischen Prinzipien widersprechen würde“, so Berg. „Nach meiner persönlichen Einschätzung hat die ‚Sondersitzung‘ keinerlei neuen Erkenntnisse ergeben. Zudem stellt sich für mich die Frage, mit welchem Recht eine derartig dringliche Sondersitzung einberufen wurde, die überhaupt nicht zu rechtfertigen ist.“

Keine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes

Die Landtagsfraktion der AfD spricht dem Landesamt für Verfassungsschutz ihr volles Vertrauen aus, wenn es um die Überwachung und Durchsetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Baden-Württemberg geht. „Ich bin fest davon überzeugt, dass sich das Landesamt für Verfassungsschutz auch zukünftig nicht instrumentalisieren lässt“, so Berg abschließend. 

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

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Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
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