Rüdiger Klos: Amtsmissbrauch, Willkür und Missachtung von Recht und Gesetz durch die Landtagspräsidentin

26.09.2018
Die AfD-Fraktion hat mit dem gemeinsamen Antrag ihrer Präsidiumsmitglieder vom 6. August die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Voraussetzungen für die Einberufung einer Sitzung des Präsidiums außer der Reihe nach § […]

Die AfD-Fraktion hat mit dem gemeinsamen Antrag ihrer Präsidiumsmitglieder vom 6. August die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Voraussetzungen für die Einberufung einer Sitzung des Präsidiums außer der Reihe nach § 14 Absatz 2 GO erfüllt. Die Bestimmung ist eindeutig und sieht keine zusätzlichen Anforderungen vor. Weder ist dem Landtagspräsidenten in dieser Frage ein Ermessensspielraum eingeräumt, noch sind weitere Voraussetzungen zur Begründung oder zur Dringlichkeit vorgesehen. Darauf verweist Rüdiger Klos, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg und rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion.

Landtagspräsidentin hat den vom Recht gesetzten Rahmen verlassen

„Statt entsprechend der Geschäftsordnung unverzüglich die Sitzung einzuberufen, schießt Landtagspräsidentin Muhterem Aras Nebelkerzen, benimmt sich wie ein Hütchenspieler und bricht Recht und Gesetz. Willkürlich ist nicht der auf Sachgründen basierende Antrag der Präsidiumsmitglieder der AfD, sondern die parteiische und willkürliche Interpretation und der Amtsmissbrauch der Landtagspräsidentin durch Verweigerung der Terminierung“, so der AfD-Abgeordnete. Die Landtagspräsidentin hat den vom Recht gesetzten Rahmen verlassen und weiteren schweren Schaden für die Glaubwürdigkeit der Landtagspräsidentin, das Amt und den Landtag verursacht. „Wenn Frau Aras glaubt, ihr permanenter Rechtsbruch werde ohne Konsequenzen bleiben, dann hat sie nicht verstanden, dass wir hier in Baden-Württemberg in einer Demokratie und nicht in einem diktatorischen Präsidialsystem leben“, betont Rüdiger Klos. „Frau Aras und ihre Unterstützer mögen aufhören, hinter dem Migrationshintergrund abzutauchen, und sich der Diskussion über das permanente Versagen von Frau Aras in ihrem Amt als Landtagspräsidentin stellen. Frau Aras steht auch als Landtagspräsidentin nicht über dem Gesetz“, so Klos.

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