„Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, wie ja leider zu erwarten war, die Gebrüder Kirchhoff'sche Rechtsauffassung, nämlich dass Wohnungsbesitzer und Gewerbetreibende in Deutschland den Zwangsbeitrag für den hier sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne Leistungszusammenhang bezahlen müssen. Die Politik glaubt, dass der Staat den Bürgern ein Angebot aufzwingen muss. Wir glauben daran, dass sich die Bürger ihr Angebot selbst aussuchen können. Nur wer bestellt, muss auch bezahlen. Würde man hier auf das Volk vertrauen, würde sich der aufgeblähte Staatsfunk vielleicht auch wieder auf seinen Kernauftrag konzentrieren.“