Fraktionsvorsitzender Bernd Gögel: Positive Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte erfüllt ihren Zweck nicht

22.05.2018
„Wie ist es möglich, dass von gut 5000 Irakern in Baden-Württemberg deutlich über 3000 ausgerechnet in Pforzheim leben, das für einheimische Bürger zunehmend an Attraktivität verliert? Die überwältigende Mehrheit dieser […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

„Wie ist es möglich, dass von gut 5000 Irakern in Baden-Württemberg deutlich über 3000 ausgerechnet in Pforzheim leben, das für einheimische Bürger zunehmend an Attraktivität verliert? Die überwältigende Mehrheit dieser Menschen lebt von Transferleistungen. Deshalb haben mein Kollege Dr. Bernd Grimmer und ich zwei Kleine Anfragen*1 zur Anwendung von Wohnsitzauflagen für Schutzberechtigte in Baden-Württemberg gestellt. Allerdings wecken die Antworten von Innenminister Thomas Strobl Zweifel, ob ihn diese Probleme überhaupt interessieren. Würde er das Überfremdungsproblem einiger unserer Städte ernsthaft angehen, hätte er morgen den Koalitionsbruch“, meint Bernd Gögel, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion. Pforzheim hatte Anfang 2018 etwa 125 700 Einwohner, darunter über 50 Prozent mit Migrationshintergrund und fast 33 000 ohne deutschen Pass.

Verzicht auf sinnvolle Zuzugsbeschränkungen aus grün-ideologischen Gründen

„Laut § 12 des Aufenthaltsgesetzes haben die Länder für jeweils drei Jahre die Möglichkeit, schutzberechtigten Ausländern den Wohnsitz in einer bestimmten Kommune aufzuerlegen oder den Zuzug in eine Kommune zu verbieten“, fasst Gögel zusammen. „In Baden-Württemberg finden aber keine negativen Wohnsitzauflagen, sprich Zuzugsverbote, statt. Baden-Württemberg verzichtet aus grün-ideologischen Gründen völlig auf dieses Instrument, das in anderen Bundesländern – beispielsweise in den Städten Salzgitter, Wilhelmshaven und Delmenhorst – angewandt wird.“ Laut Darstellung von Innenminister Strobl würden mit der positiven Wohnsitzauflage, sprich Verteilung auf die Kreise und Kommunen durch die Ausländerämter (Zitat Strobl) „einem erhöhten Zuzug (…) in Ballungszentren und damit der Bildung ethnischer Segregationen, (…) die integrationshemmende Faktoren sein können“, entgegengewirkt. Größere Städte würden so entlastet. Aus diesem Grund sei es (Zitat Strobl) „in Baden-Württemberg weder erforderlich noch vorgesehen, von der negativen Wohnsitzauflage Gebrauch zu machen und bestimmte Kommunen von der Verteilung von Schutzberechtigten auszunehmen.“

Innenminister Strobl ist weder Law-and-order-Politiker noch Freund des Rechtsstaates

„Ich weiß nicht, in welchem Märchen Herrn Strobls amtliche Schönfärberei stattfinden soll“, wundert sich Bernd Gögel. „Wie soll man die 33 000 Menschen ohne deutschen Pass in Pforzheim erklären, wenn angeblich korrekt verteilt wird? Wer hat Pforzheim über 3000 Iraker zugesprochen? Wer ließ die Konzentration zu, die laut Strobl gerade verhindert werden sollte? Haben wir Bremer Zustände?“ Mit den vorläufigen Anwendungshinweisen zu § 12a AufenthaltsG vom 5. September 2016 habe Innenminister Strobl negative Wohnsitzauflagen, die ohnehin nur bis zum 6. August 2019 gelten dürften, in Baden Württemberg de facto verboten, so der AfD-Fraktionsvorsitzende. „Er gibt in den Medien gerne den Law-and-order-Politiker und Freund des Rechtsstaates, doch in Wirklichkeit verzichtet er sogar auf die bescheidenen Möglichkeiten, die das Bundesgesetz ihm gibt. Keine einzige Kommune in Baden-Württemberg darf den Zuzug von Asylforderern beschränken. Den Kommunen wird mit voller Absicht der Landesregierung die Autonomie genommen, den gesellschaftlich und finanziell nicht mehr zu bewältigenden Zuzug abzuwehren.“

„Sattsam bekannte verächtliche Haltung Luchas gegenüber der deutschen Bevölkerung“

Allerdings wundert sich der selber in Pforzheim aufgewachsene Bernd Gögel nicht über diesen Skandal – der grüne Sozialminister Manfred Lucha bezeichnete Pforzheim im August 2017 in der Presse gar beim Tee mit Asylsuchenden als ein „für uns ein wichtiges Soziallabor“. Dazu Gögel: „Solche Schamlosigkeiten zeigen die sattsam bekannte verächtliche Haltung Luchas gegenüber der deutschen Bevölkerung. Es wird Zeit für die CDU, den grünen Spuk zu beenden und die Bürger endlich ernst zu nehmen. Pforzheim muss wie andere deutsche Städte mit einem massiven Überfremdungsproblem eine Zuzugsbeschränkung bekommen.“

*1 (Landtagsdrucksachen 16/3838 und 16/3913)

Bernd Gögel

Bernd Gögel

Bernd Gögel (geb. 1955) ist Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, im Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament) sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Gögel wurde 2016 in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt für den Wahlkreis 44 (Enz).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
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70173 Stuttgart

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