Nachdem im Oktober 2016 der inzwischen verurteilte, so genannte Flüchtling Hussein K. die Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet hatte, befassten sich auch im Landtag mehrere Anträge mit der wissenschaftlich längst etablierten Möglichkeit der Bestimmung der biogeographischen Herkunft der Täter schwerer Straftaten. Erst im April 2018 wurden zwei Anträge der AfD (16/1133 und 16/2374) vom Dezember 2016 und vom Juli 2017 auf die Tagesordnung des Plenums gebracht, zu denen die anderen im baden-württembergischen Landtag vertretenen Parteien grundsätzlich Zustimmung signalisiert hatten. „Einmal abgesehen von der absurd späten Behandlung unserer Anträge“, meint dazu der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Emil Sänze, „noch immer stellt sich der Staat in seinem rituellen Gleichheitswahn bei der Strafverfolgung selbst ein Bein. Für diesen Wahn ist er beispielsweise bereit, in der Nachbarschaft eines schweren Sexualverbrechens gegebenenfalls Tausende völlig unbescholtener einheimischer Männer einer DNA-Reihenuntersuchung zu unterwerfen – obwohl die Molekulargenetik längst Wege kennt, aus DNA-Spuren das Aussehen, Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe oder Alter eines mutmaßlichen Täters und den Kontinent seiner Herkunft mit großer Zuverlässigkeit zu ermitteln.“ Die Auswertung der vollen genetischen Information zur Strafverfolgung ist aber bislang verboten, so Sänze. Mit Nachdruck fordert die Landtagsfraktion der AfD daher erneut die Nutzung aller verfügbaren wissenschaftlichen und kriminaltechnischen Methoden zur Identifizierung von Straftätern, wobei zukünftig „auch die Erfassung von Tätermerkmalen anhand von DNA und die Möglichkeiten der DNA-Analyse zur Erhebung der biogeografischen Herkunft nicht ausgeschlossen werden darf“, wie der AfD-Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rüdiger Klos unterstreicht. „Es kann nur einen Opferschutz, aber niemals einen Täterschutz geben! Null Toleranz gegenüber Terror und Gewalt!“, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion. „Die Nichtanwendung dieser Möglichkeiten wäre ein Schlag ins Gesicht der Opfer, die nicht selten ihr gesamtes restliches Leben unter der Straftat gegen sie zu leiden haben. Falsche Rücksichtnahme darf nicht dazu führen, dass Mörder geschützt werden!“
AfD fordert Änderung des § 81e der Strafprozessordnung
Um die Bestimmung der biogeographischen Herkunft der Täter schwerer Straftaten anhand der DNA zu nutzen, sei § 81 e der Strafprozessordnung dringend zu ändern, erläutert Rüdiger Klos. Im Januar 2017 hatte Justizminister Wolf zugesagt, die Möglichkeiten der Änderung der Strafprozessordnung „zu prüfen“. „Ein Ergebnis steht allerdings bis heute aus – ein echter Skandal“, findet Sänze. „Es stellt sich heraus, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf von Justizminister Wolf, den Bayern unterstützt hatte, auch die ‚biogeographische Herkunft‘ als die angeblich genaueste der Methoden nach Informationen der Landesregierung auf Druck der Landes-Grünen ausgedünnt werden musste. Angeblich sei durch eine solche Analyse das Recht – nämlich des Täters! – auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Die Polizei soll also trotz der Kritik des LKA nach dem Willen der Grünen grundsätzlich nicht wissen, unter welcher Herkunft sie einen Täter zu suchen hat, sondern gefälligst alle verdächtigen. Die Persönlichkeitsrechte des Täters sollen einer konsequenten Strafverfolgung bei schwersten Verbrechen entgegenstehen – das riecht grün!“ Ein Befund, der den AfD-Fraktionsvize massiv ärgert. „Am 22. Februar 2017 hat der Rechtsausschuss des Bundesrats eine Beratung zum Thema vertagt, offenbar nicht zuletzt weil Bayern eine weitergehende Regelung wollte. Auch die Innenministerkonferenz hat sich erst im Juni 2017 mit dem Bericht des BKA zum ‚Genetischen Phantombild‘ befasst und die Möglichkeiten der Wissenschaft formal als zur Fahndung hilfreich zur Kenntnis genommen, sich für eine Änderung von § 81 e ausgesprochen. Die Justizministerkonferenz vom Juni 2017 hat trotz Kenntnis dieser Sachverhalte keinen Beschluss gefasst.“
Grünschwarze Wankelmütigkeit erweist sich als politische Lachnummer
Nun bleibt Minister Wolf für die Landesregierung nichts, als „beim Wiederaufruf der Initiative“ im Bundesrat „die Erfordernis von Änderungen des Gesetzesantrags zu prüfen.“ „Ja“, lacht Sänze dazu, „Tausende völlig unbekannte Menschen kommen unter ritueller Selbstentmachtung unserer staatlichen Behörden jeden Monat über unsere Grenze, und unsere Polizei und Justiz dürfen bei der Fahndung nach Mördern nicht einmal den Stand der Wissenschaft voll nutzen. Es kann ja sein, dass sich bei Wiedervorlage des Gesetzesentwurfs im Bundesrat ja noch Herrn Wolfs Nachfolger mit dem Thema befassen muss! Fehlt nur noch, dass einer der grünen Täterschützer diesen Posten bekommt.“