Nachdem sich Anfang des Jahres der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) wegen einer Bande minderjähriger Nordafrikaner um Hilfe an die Landesregierung gewandt hatte und in skandinavischen Staaten festgestellt worden war, dass gut 30 Prozent der dort registrierten „Unbegleiteten Minderjährigen Ausländer“ (UMA) nicht minderjährig waren, wandten sich die AfD-Fraktionsvorstände Bernd Gögel (Fraktionsvorsitzender) und Emil Sänze (Vizevorsitzender) mit einer Kleinen Anfrage (16/3548) an die Landesregierung. Mittlerweile liegen Antworten des zuständigen Ministers Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) zur Situation der gut 7500 UMA in Baden-Württemberg vor.
Skandalöse Zustände
„Man muss die Sache nüchtern betrachten“, kommentiert Sänze die Antwort. „Aus unserer Sicht stellt der grüne Sozialminister dem schwarzen Innenminister absichtlich ein Bein. Das Sozialministerium hat in den von der Landesregierung herausgegebenen ‚Informationen zur jugendhilfe- und ausländerrechtlichen Behandlung‘ de facto ein Röntgenverbot ‚mangels einer ausdrücklichen rechtlichen Ermächtigung‘ postuliert, das Innenministerium aber keinen Standpunkt geäußert. Und dies, während selbst die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter bei Zweifelsfällen keinerlei Bedenken gegen ein Röntgen erhebt.“ Skandalöse Zustände, wie Sänze findet: „Erst schreckt Lucha die Behörden massiv vom Röntgen ab und versucht es geradezu zu verbieten, dann weist er aber die Verantwortung für die korrekte Altersfeststellung den einzelnen Jugendämtern und Ausländerämtern zu. Letztere werden den Wink verstanden haben. Die kommunalen Jugendämter sind aber in einer ‚weisungsfreien Pflichtaufgabe‘ dem Schutz der Minderjährigen verpflichtet und scheinen keiner Fachaufsicht durch das Land zu unterliegen. Altersfeststellungen werden dort von Sozialpädagogen vorgenommen, aber in der Regel eben nicht von Ärzten. Ob ein Zweifelsfall vorliegt, entscheidet das Jugendamt selbst.“
Gravierende Erkenntnislücken bei Minister Manfred Lucha in Sachen Altersfeststellung
Dieser Ermessensspielraum der Ämter führt zu grotesk unterschiedlichen Einschätzungen bei den 46 Jugendämtern in Baden-Württemberg. So waren laut Informationen des SWR vom 3. Januar 2018 bei den einzelnen Jugendämtern von den vorstellig gewordenen angeblichen UMAs „in Karlsruhe (…) jeder Zweite, in Stuttgart jeder Dritte und in Tübingen einer von 19“ als volljährig eingestuft worden. Dazu Sänze: „Minister Lucha kann das nicht erklären, und es werden über Uneinigkeit zwischen Jugendamt und Ausländerbehörde in der Alterseinschätzung auch keine Statistiken geführt. Vielleicht sollten wir einmal genauer hinschauen, wer in den jeweiligen Kommunen regiert, in denen fast keine Volljährigen gefunden werden. Herr Lucha weiß heute nicht einmal, wie oft bisher in Baden-Württemberg zur Altersfeststellung geröntgt wurde, und es sind ihm bis Februar 2018 nur ganze sieben Fälle bekannt. Überhaupt lehnt er das Röntgen ab, da es ‚ohne gesundheitlichen Nutzen für die Betroffenen‘ beziehungsweise ein ‚Eingriff in die körperliche Unversehrtheit‘ sei – also Derjenigen, die bei uns Ansprüche auf privilegierte Fürsorge stellen. Allein dieses merkwürdige Unwissen über die Zustände in der eigenen Ressortverantwortung bringt mich zu der Frage, warum dieser Mann immer noch Minister ist.“
Grundvoraussetzung für die Altersermittlung sind unabhängige ärztliche Gutachten
Eines ist für Sänze klar: „Zur Altersfeststellung beim Jugendamt gehört zwingend ein unabhängiger ärztlicher Gutachter heranzogen, und die Ergebnisse gehören statistisch erfasst. Wenn er Zweifel am Alter hat, muss sein Urteil die Ausländerbehörde zu den weiter notwendigen Maßnahmen veranlassen. Röntgen gehört im Zweifelsfall eben auch dazu, denn es geht um die Sicherheit unserer Bevölkerung und um erhebliche finanzielle Aufwendungen für privilegierte Fürsorgeleistungen. Und natürlich kann eine Regierung die Ausländerbehörden anweisen, sich die Einschätzungen gegebenenfalls auffälliger Jugendämter einmal anzusehen. Die Ausreden von Herrn Lucha hören wir uns nicht länger an.“