Unbelehrbare Raser als Vorwand für ideologische Umerziehung

14.12.2017
Tempolimits auf der A 81: Unbelehrbare Raser als Vorwand für ideologische Umerziehung Kaum drei Wochen ist es her, dass die CDU-Landtagsfraktion lautstark ihren prinzipiellen Widerstand gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A 81 in den Medien vermeldet und sich gegen den ein Vorgehen des grünen Verkehrsministers verwahrt hat, das den Koalitionsvereinbarungen widerspricht (Stuttgarter Zeitung am 18.10.). „Jetzt […]

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Tempolimits auf der A 81: Unbelehrbare Raser als Vorwand für ideologische Umerziehung

Kaum drei Wochen ist es her, dass die CDU-Landtagsfraktion lautstark ihren prinzipiellen Widerstand gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A 81 in den Medien vermeldet und sich gegen den ein Vorgehen des grünen Verkehrsministers verwahrt hat, das den Koalitionsvereinbarungen widerspricht (Stuttgarter Zeitung am 18.10.). „Jetzt hat man sich auf einen Kuhhandel eingelassen, ein paar Stundenkilometer mehr erlaubt (130 statt 120), auf ein paar Streckenkilometer weniger beschränkt (25 statt 42), und dann wird treuherzig versichert, Minister Herrmann wolle kein allgemeines Tempolimit“, amüsiert sich Bernd Gögel, der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion. „Auf der Reise nach Jamaika ist für die CDU offenbar manche Kröte zu schlucken – und schönzureden. Es ist wieder einer dieser für die Bürger nutzlosen Kompromisse, mit denen die CDU ihr Gesicht wahren will. Herr Hermann, dessen Partei für 8,9 Prozent der Wähler im Bund steht, mag nun einmal das Auto als solches nicht.“

Mannheimer Rechtsgutachten muss herhalten, um ideologiegeleitete Verbotspolitik zu rechtfertigen

„Erst wollte der Minister so genannte Modellversuche, jetzt sind es Schweizer Raser mit ihren teuren Sportwagen, die von den Grünen als Begründung für eine ideologiegeleitete Verbotspolitik herangezogen werden“, fasst Gögel zusammen. Sein Kollege Anton Baron ergänzt: „Auch uns ist das Rechtsgutachten des Mannheimer Professors Schenke vom Juli 2016 für die Landesregierung bekannt, wie man ein Tempolimit begründen könnte. Darin wurde festgestellt, dass der Minister nur mit dem Argument illegaler Autorennen eine Chance hat. Den Beigeschmack des Sozialneides hätten unsere Fahrradfreunde ruhig weglassen können. Oder sollen wir an die Lauterkeit des grünen Verkehrspolitikers Katzenstein glauben, der uns ein allgemeines Tempolimit als Maßnahme zur Vermeidung von Unfalltoten anpreist, die Grünen aber bei ihrem Steckenpferd, den Radschnellwegen, eine allgemeine Helmpflicht für ihr Klientel aber ablehnen“, fragt Baron.

Straftaten lassen sich mit Geschwindigkeitskontrollen problemlos und wirksam unterbinden

Tatsächlich gibt es im Nachbarland Schweiz ein gewisses Klientel, das sich PS-starke Boliden leistet, sie unter den strengen Bestimmungen der Schweiz aber nirgends ausfahren kann. Das wurde dann in Deutschland 14-tägig nachgeholt. „Natürlich sind illegale Autorennen, die zumal auf den mit unseren Steuern finanzierten Autobahnen stattfinden, nicht hinnehmbare Straftaten. Doch unsere Polizei kann sie mit stationären und mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen problemlos und wirksam unterbinden“, merkt Gögel an. Die Hegau-Autobahn ist mit 4,5 Unfällen je Kilometer und Jahr (2015) gegenüber dem Landesdurchschnitt von 16,5 recht unauffällig. Dass die Rennen Straftaten sind, hat sich auch herumgesprochen – sie werden bereits weniger, wie selbst die Landesregierung zugibt. „Alle Bürger für die Verstöße Einzelner in Kollektivhaftung zu nehmen, mag den Grünen ja gefallen, ist aber ein unserer Rechtsordnung völlig fremdes Prinzip“, konstatiert Gögel. „Einige unbelehrbare Raser dienen hier als Vorwand für ideologische Umerziehung. Und Steuergelder in Höhe von 150.000 Euro (Schwarzwälder Bote am 7.11.2017), darin sind Fraktionsgelder der CDU und der Grünen in Höhe von 100.000 Euro enthalten, für eine PR-Kampagne in der Schweiz auszugeben – das erscheint mir pikant“, resümiert Bernd Gögel.

 

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