Erklärung der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg zur Einführung der Datenanalyseplattform Palantir-Gotham
Die AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg bewertet die Einführung datenanalytischer Systeme im Bereich der inneren Sicherheit vor dem Hintergrund einer veränderten Bedrohungslage und unter strikter Beachtung verfassungsrechtlicher Schranken.
1. Sicherheitspolitischer Kontext und technologische Ausgangslage
Die Software Palantir-Gotham hat sich international insbesondere in der Terrorismusabwehr bewährt. Angesichts der seit 2015 erheblich angestiegenen Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, organisierte Kriminalität und transnationale Extremistennetzwerke sieht sich Deutschland in einem sicherheitspolitischen Zugzwang, moderne Auswertekapazitäten aufzubauen.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die technologische Entwicklung europäischer Datenanalysewerkzeuge vergleichsweise weit zurückliegt. Die Polizei benötigt daher dringend digitale Instrumente, um ihre gesetzlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung erfüllen zu können.
2. Verfassungsrechtlicher Rahmen und Vorbehalte der Fraktion
Die Zustimmung der AfD-Fraktion zur Einführung von Palantir-Gotham erfolgte nicht vorbehaltlos. Die Plattform berührt zentrale Grundrechte:
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Art. 1 Abs. 1 GG – Schutz der Menschenwürde und Verbot staatlicher Totalüberwachung
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Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG – Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung
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Art. 10 GG – Schutz des Fernmeldegeheimnisses
Gerade das Volkszählungsurteil setzt enge Grenzen für jede staatliche Datensammlung. Die Fraktion erkennt das erhebliche Risiko technologisch erleichterter Datenaggregation und einer möglichen Präventivlogik ohne individuellen Verdacht.
3. Bedingungen für die Akzeptanz des Systems
Die AfD-Fraktion knüpft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und politische Akzeptanz des Systems an strikte Anforderungen:
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Vorlage eines detaillierten Wirkungs- und Risikogutachtens, einschließlich einer Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO sowie unabhängiger technischer Prüfung.
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Gesetzliche Verankerung sämtlicher Einsatz-, Kontroll- und Protokollmechanismen, bevor eine operative Nutzung stattfinden darf.
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Transparenzpflichten hinsichtlich der verarbeiteten Daten, der Modelllogiken und der algorithmischen Funktionsweise.
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Einsatz ausschließlich bei schwersten Straftaten, insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität – ausdrücklich nicht als Routinewerkzeug der täglichen Polizeiarbeit.
Unterhalb dieser Schwelle ist ein Einsatz verfassungsrechtlich wie politisch nicht akzeptabel.
4. Gefahren algorithmischer Vorverlagerung des Verdachts
Die Fraktion weist darauf hin, dass jede Datenanalyseplattform die Gefahr birgt, Strukturen, Kontakte oder Muster zu identifizieren, die keinen strafprozessual relevanten Verdachtsmoment darstellen.
Die Grundsätze des Rechtsstaats – insbesondere:
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der konkrete Anfangsverdacht nach §§ 152, 160 StPO,
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die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK,
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sowie das Verbot ermittlungsleitender Maßnahmen „ins Blaue hinein“ –
dürfen durch algorithmische Werkzeuge weder faktisch noch formal aufgeweicht werden. Eine Profilbildung ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig.
5. Notwendige Kontrollmechanismen
Zur Wahrung rechtsstaatlicher Grenzen fordert die Fraktion:
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umfassende Protokollierungspflichten,
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richterliche Vorbehalte bei eingriffsintensiven Maßnahmen,
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regelmäßige parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle,
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forensische Nachvollziehbarkeit sämtlicher algorithmischer Entscheidungen und Analyseschritte.
Ein intransparentes System ist im Bereich der inneren Sicherheit nicht hinnehmbar.
6. Missbrauchs- und Zweckentfremdungsrisiken
Die Fraktion hat wiederholt darauf hingewiesen, dass datenanalytische Werkzeuge grundsätzlich das Potenzial besitzen, missbraucht zu werden – etwa zur Analyse politischer Netzwerke, zur Erfassung unbeteiligter Personen oder zur Überwachung gesellschaftlicher Gruppen.
Ein solcher Einsatz wäre klar verfassungswidrig und ist kategorisch abzulehnen. Die Fraktion befürwortet daher eine strikte gesetzliche Zweckbindung, die politisch motivierte oder präventivgesellschaftliche Anwendungen ausdrücklich ausschließt.
7. Verhältnis zu den eigenen programmatischen Grundsätzen
Die AfD tritt für „Freiheit statt Überwachung“ ein. Dieser Grundsatz bleibt unverändert bestehen.
Die Zustimmung zur Einführung von Palantir-Gotham bedeutet nicht die Zustimmung zu einem unlimitierten Überwachungsinstrument, sondern beruht auf:
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dem sicherheitspolitischen Bedarf,
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dem technologischen Rückstand Europas,
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und der Forderung nach engsten rechtsstaatlichen Leitplanken.
Sicherheit ist notwendig – aber nicht um den Preis einer schleichenden oder massenhaften Überwachung der Bevölkerung.