Zumeldung „Wie Experten aus BW das Alkoholverbot an Bahnhöfen einschätzen“

21.07.2026
Pressemitteilung Stuttgart, 21.07.2026 „Wenn selbst Fahrgastverband, Polizei und Kriminalprävention die Maßnahme für schwer kontrollierbar oder sogar wenig wirksam halten, zeigt das vor allem eines: Hier wird wieder Symbolpolitik betrieben.“ Mit […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Pressemitteilung

Stuttgart, 21.07.2026

„Wenn selbst Fahrgastverband, Polizei und Kriminalprävention die Maßnahme für schwer kontrollierbar oder sogar wenig wirksam halten, zeigt das vor allem eines: Hier wird wieder Symbolpolitik betrieben.“ Mit diesen Worten kommentiert der innenpolitische AfD-Fraktionssprecher Chris Hegel MdL die Kritik von Experten und Verbänden am geplanten bundesweiten Alkoholverbot an Bahnhöfen.

„Das Alkoholverbot auf Bahnsteigen bekämpft Symptome, nicht die Ursachen der Gewalt. Pro Bahn sprich von ‚plötzlichem Aktionismus‘, die Tübinger Kriminalpräventionsforscherin Rita Haverkamp bezweifelt, dass das Verbot wegen der besonderen Struktur von Bahnhöfen überhaupt spürbar mehr Sicherheit bringt – und die GdP zweifelt völlig zu Recht an der Umsetzbarkeit ohne zusätzliches Personal. Zudem gilt ein Alkoholverbot in Baden-Württemberg bereits an sechs Bahnhöfen. Die Alkoholverbotszone wird damit zur Messerverbotszone des Bahnverkehrs. Als ob das Problem der Bierkonsum auf dem Bahnsteig wäre. Das eigentliche Problem sind enthemmte Gewalt, mangelnder Respekt vor Personal und Fahrgästen sowie ein Staat, der seinen öffentlichen Raum nicht mehr konsequent schützt. Wer Sicherheit an Bahnhöfen wirklich erhöhen will, braucht mehr Präsenz, mehr konsequente Kontrollen, schnellere Sanktionen und einen klaren politischen Willen zur Wiederherstellung von Ordnung, wozu natürlich auch Remigration gehört. Verbote, die kaum durchsetzbar sind, ersetzen keine Sicherheitspolitik.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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