Stellungnahme von Rüdiger Klos zu Plänen von Bundesgesundheitsminister Spahn zur ungefragten Weitergabe von Patientendaten

04.11.2019
„Die Neuregelungen zur ungefragten Weitergabe von Patientendaten im Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, dessen Verabschiedung im Bundestag am kommenden Donnerstag erfolgen soll, sind wegen ihrer direkten Auswirkungen auch auf jeden […]

„Die Neuregelungen zur ungefragten Weitergabe von Patientendaten im Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, dessen Verabschiedung im Bundestag am kommenden Donnerstag erfolgen soll, sind wegen ihrer direkten Auswirkungen auch auf jeden Bürger in Baden-Württemberg abzulehnen. Im Schweinsgalopp will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine weitere Aufweichung im Patientendatenschutz durchsetzen. Zukünftig sollen die Krankenkassen über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Personen- und Behandlungsdaten aller Versicherten zentral speichern und weiterleiten. Das betrifft insbesondere die Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort, zum Versicherungsverhältnis, zu den Kosten- und Leistungsdaten und zum Vitalstatus.

Diese Pläne greifen massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger ein, das als Garantie der Menschenwürde und Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang hat. Mit den Mitteln des Zentralstaats steuert die Bundesregierung in jedes Land, in jede Kommune hinein, um sensibelste Daten der Bürger zu erheben. In diesem grenzenlosen Übermaß ist das nicht widerspruchslos hinzunehmen.
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten, die für eine missbräuchliche Nutzung extrem anfällig sind. Mit dem Gesetzespaket wird die Nutzung der Patientendaten umfassend erweitert. Den Datenschutz und die verfassungsmäßig geschützten Rechte der Bürger tritt diese Regierung mit Füßen. Rückschlüsse auf Einzelpersonen können nicht ausgeschlossen werden. Die Kritiker der Gesundheitskarte können sich bestätigt sehen. Der Staat instrumentalisiert die Krankenkassen als Informationskraken. Bereits jetzt ist die Verwaltung nicht in der Lage, die besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen. Die Pläne können sich zum blanken Horrorszenario ausweiten, wenn abhängig vom individuellen Vitalstatus die Verfügbarkeit als Organspender antizipiert wird. Spahn will ein Durchwinken der Pläne hin zum völlig gläsernen Bürger. Löschfristen und Widerspruchsmöglichkeiten sollen dann erst später in einer Verordnung folgen. Dieses Ausmaß an Datensammelwahn ist weder notwendig, noch mit unserer freiheitlichen Grundordnung vereinbar, auch nicht im Gewand für Forschungszwecke."

Rüdiger Klos MdL
Rechtspolitischer Sprecher und Leiter des AK Ständiger Ausschuss für Verfassungsfragen der AfD-Landtagfraktion

 

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos (geb. 1960) ist Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und Mitglied im Oberrheinrat sowie im Ständigen Ausschuss. Klos wurde 2016 erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und vertritt den Wahlkreis 55 (Tuttlingen-Donaueschingen).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
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