Hans-Jürgen Goßner MdL: Rettungsdienst gehört zur Daseinsvorsorge

16.05.2024
„Ein gut durchdachtes Rettungsdienstgesetz bietet im Grundrauschen des Wohlfahrtsstaats den letzten Rettungsanker bei schweren Erkrankungen oder Unfällen, es bietet Verlässlichkeit und Vertrauen in den schweren Momenten, wenn man sich nicht […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

„Ein gut durchdachtes Rettungsdienstgesetz bietet im Grundrauschen des Wohlfahrtsstaats den letzten Rettungsanker bei schweren Erkrankungen oder Unfällen, es bietet Verlässlichkeit und Vertrauen in den schweren Momenten, wenn man sich nicht mehr selbst zu helfen weiß.“ Das sagte der sicherheitspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner heute in der Landtagsdebatte zum Rettungsdienstgesetz. „Funktionierender Rettungsdienst gehört zur Daseinsvorsorge. Es soll nicht verschwiegen werden, dass das Rettungswesen vor großen Problemen stand und immer noch steht: Personalmangel und veraltete, teilweise auch lückenhafte Strukturen führen zu Problemen beim Einhalten der Hilfsfristen.“

Es muss alles versucht werden, den Rettungsdienst personell auf einem Stand zu halten, der die Planungsfristen einhalten kann, so Goßner. „Hier vermissen wir ein ergänzendes Konzept der Landesregierung zur Sicherung der Personalstärke im Rettungsdienst, auch wenn für die Personalplanung die Träger primär zuständig sind. Ebenfalls vermissen wir ein weitergehendes Konzept, das Fehlalarmen vorbeugt und entgegenwirkt. Wir vermissen auch eine Dokumentation von Fehlalarmen oder Mißbrauchsalarmen für Allerweltskrankheiten, ganz allgemein über den Mißbrauch des Notfallsystems. Auch das Verwaltungsmonopol der wenigen Rettungsdienstorganisationen sollte hinterfragt werden. Aber der Verweisung dieses Gesetzes in den Ausschuss kann unsere Fraktion guten Gewissens zustimmen.“

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