Kritik am Ablauf und Ausgang des Petitionsverfahrens Windkraft Rosenberg-Süd auf der Ostalb

21.07.2017
„Die AfD-Fraktion verurteilt die ohne Beschlussempfehlung erfolgte Übergabe des Petitionsverfahrens an Landtag und Landesregierung und unterstützt weiterhin die Ziele der Bürgerinitiative zur Verhinderung der Windindustrieanlagen“, erklärt Udo Stein, Sprecher des […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

„Die AfD-Fraktion verurteilt die ohne Beschlussempfehlung erfolgte Übergabe des Petitionsverfahrens an Landtag und Landesregierung und unterstützt weiterhin die Ziele der Bürgerinitiative zur Verhinderung der Windindustrieanlagen“, erklärt Udo Stein, Sprecher des AfD-Kreisverbands Schwäbisch Hall/Hohenlohe. Der Vorsitzende des Arbeitskreises „Ländlicher Raum und Verbraucherschutz“ der AfD-Landtagsfraktion verurteilt als Mitglied des Petitionsausschusses das jetzt zu Ende gegangene Petitionsverfahren „Windkraft Rosenberg-Süd“, das ohne Beschlussempfehlung an den Landtag und an die Landesregierung zur abschließenden Entscheidung geleitet wurde.

Petitionsausschuss handelt entgegen seiner Aufgabe

Die Petition war von Mitgliedern der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft“ eingereicht worden. Sie richtet sich gegen den Bau von ursprünglich drei geplanten und bis zu 230 m hoch werdenden Windkraftanlagen. In der Planungsphase hatte der Projektierer EnBW die Anzahl der Windkraftanlagen zunächst auf zwei reduziert. Steins Hauptkritikpunkt ist die Übergabe der Petition an Landtag und Landesregierung ohne Beschlussempfehlung, „obwohl der Fall nach intensiven Vorberatungen und einem Vor-Ort-Termin entscheidungsreif gewesen ist. Diese Vorgehensweise ist in der jüngeren Geschichte des Petitionsausschusses beispiellos“, sagt Stein. Damit habe der Petitionsausschuss seiner ureigenen Aufgabenstellung unter der Federführung von Grünen und CDU eklatant widersprochen. Hauptaufgabe sei es, den Sachverhalt auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und bis zur Entscheidungsreife zu beraten.

Stein bezweifelt Rechtmäßigkeit des Verfahrens

„Mit der jetzt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD gewählten Vorgehensweise wird der Windkraft-Lobby weiterer Einfluss eingeräumt“, wirft Udo Stein den anderen Fraktionen vor.  „Es ist kaum vorstellbar, dass die mit der komplexen Materie wenig vertrauten Mitglieder der Landesregierung und des Landtags Zeit finden, sich vor der entscheidenden Abstimmung auch nur annähernd objektive Kenntnisse über den zu entscheidenden Sachverhalt zu verschaffen“, beklagt Stein. Der AfD-Abgeordnete stellt weiterhin fest, dass im Raum Ellwangen/Ostalb der Windkraft bereits in erheblichem Umfang „substantieller Raum“ – den rechtlichen Vorgaben entsprechend – eingeräumt worden sei. Es wäre vorrangige Aufgabe des Petitionsausschusses gewesen, diese Frage umfassend zu beleuchten. Stein bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Der Landrat des Ostalbkreises sei bei seiner Genehmigung befangen gewesen, da er sowohl Chef der Genehmigungsbehörde als auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Interessenvertreter einer zum Konzernkreis der EnBW gehörenden  Tochtergesellschaft ist

Kritik an Rechtsbeugung und Windkraft-Lobby

Innenminister Strobl (CDU) gab auf eine entsprechende Große Anfrage der AfD die Antwort, es sei  alles „mit rechten Dingen“ zugegangen sei. „Das ist eine nicht ernst zu nehmende ‚Lachplatte‘. Stein empfiehlt dem Innenminister „nochmals die Teilnahme an einigen Vorlesungen „Öffentliches Recht“ im Grundstudium der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg teilzunehmen, um auf den neuesten Stand zu kommen.“ Weitere Kritik übt Stein daran, dass nach wie vor ein in Vorjahren wegen erheblicher Rechtsfehler vom Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnter, nach wie vor nicht rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen nun Rechtskraft erlangt habe, um die notwendige Voraussetzung für den Ausweis weiterer Windvorranggebiete zu schaffen. „Ein von Rechtsbrüchen durchsetzter Flächennutzungsplan kann nicht durch das absichtliche Schweigen und Aussitzen einer Behörde über eine rechtlich unzulässige „Genehmigungsfiktion“ Rechtskraft erlangen. Dieser als Rechtsbeugung anzusehende, beispiellose Vorgang zeige einmal mehr, in welchem fortgeschrittenen Stadium der Einfluss der Windkraft-Lobby ist“, kritisiert Stein. Abschließend empfiehlt der AfD-Abgeordnete den vor Ort betroffenen Bürgern, ihren Protest gegen weitere Windkraft-Inflationierung in der Region Ostalb zu forcieren und den Klageweg zu beschreiten.

Udo Stein

Udo Stein

Udo Stein (geb. 1983) ist Mitglied im Petitionsausschuss sowie im Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Stein wurde 2016 erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt für den Wahlkreis 22 (Schwäbisch Hall).

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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