Direkte Demokratie statt Bevormundung durch die Parteien

05.08.2016
Stuttgart, 05.08.2016   AfD-Landtagsfraktion spricht sich gegen eine Änderung des Wahlrechts in Baden-Württemberg aus In den Nebenabsprachen zum grün-schwarzen Koalitionsvertrag unterstreichen die Regierungsparteien ihre Absicht, das Wahlrecht so zu reformieren, […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart, 05.08.2016

 

AfD-Landtagsfraktion spricht sich gegen eine Änderung des Wahlrechts in Baden-Württemberg aus

In den Nebenabsprachen zum grün-schwarzen Koalitionsvertrag unterstreichen die

Regierungsparteien ihre Absicht, das Wahlrecht so zu reformieren, dass die Bürger entmündigt

werden. Das Ziel der Novellierung ist, laut Koalitionsvertrag, die baden-württembergische

Gesellschaft künftig in ihrer ganzen Breite besser abbilden zu können.

 

Quoten durch die Hintertür

„Es geht der Regierung offenkundig nicht darum, den demokratischen Entscheidungsprozess zu

optimieren, sondern durch die Hintertür Quoten zu realisieren, die sie auf direktdemokratische Art

und Weise nicht verwirklichen kann“, kritisiert Emil Sänze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der

AfD-Fraktion. Thekla Walker, Abgeordnete der Grünen, machte in der Plenarsitzung vom 20. Juli

deutlich, es gehe darum „die Repräsentanz von Frauen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern mit

Migrationshintergrund und von Menschen mit Behinderung zu steigern“.

 

Für die AfD, welche sich für eine Demokratie nach dem Modell der Schweiz einsetzt, ist eine solche

Anpassung des Wahlrechts nicht akzeptabel. Die geplante Wahlrechtsreform würde dazu führen, dass

die Parteien die Möglichkeit bekämen, ihre Wunschkandidaten ganz nach weltanschaulichem Gusto

auf einen sicheren Listenplatz zu setzen und deren Einzug in den Landtag zu garantieren. Auch

diejenigen, welche bei der Direktkandidatenwahl keine Aussicht auf Erfolg hätten.

 

Regionale Kandidaten statt Parteienklüngel

Die AfD-Fraktion lehnt es entschieden ab, die Entscheidung wer zu wählen ist, in die Parteien zu

verlagern. Das bisherige Wahlsystem gewährleistet den Wählern, dass sie sich unmittelbar für einen

regionalen Kandidaten entscheiden können. Die Verhältniswahlgrundsätze sind auch nach dem bisher

geltenden Wahlrecht gewährt. „Die politischen Parteien erfüllen nach dem Grundgesetz eine wichtige

Rolle in der politischen Willensbildung des Volkes. Ihre Aufgabe ist es jedoch nicht, für die Bürger zu

entscheiden, mit welchen Personen das Parlament zu besetzen ist“, betont Sänze.

 

Einsatz der Grünen vor allem für Minderheiten

Dies sei die Aufgabe der Wähler und hierbei solle es nach Ansicht der AfD-Fraktion auch bleiben.

„Dass die Grünen sich besonders für Minderheiten und nicht das Volk als Ganzes einsetzen, war zu

erwarten. Verwunderung ruft jedoch die Unterstützung der CDU hervor. Zu klären bleibt hier noch,

ob es sich nur um einen weiteren Kniefall der Schwarzen vor den Grünen handelt oder ob die Union

endgültig das Vertrauen in die Wähler ihres ehemaligen Stammlandes verloren hat“, so der

Abgeordnete aus dem Wahlkreis Rottweil.

 

Die AfD-Fraktion warnt davor, das bestehende Wahlrecht in der beabsichtigten Weise zu ändern.

Vielmehr plädiert sie für eine Ausweitung der verbindlichen Bürgerbeteiligung auf allen politischen

Ebenen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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