„Wir wollen Inklusion mit Augenmaß – Alles andere ist ideologischer Unsinn!“ Mit diesen Worten begann der schulpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Balzer MdL seinen Debattenbeitrag zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes. „Natürlich befürworten wir Artikel 1 der UN-Behindertenkonvention. Ihr Vorschlag dagegen bedeutet nichts anderes als die Verletzung des Rechts aller Kinder, die Sie so gerne abwertend als ‚Normale‘ bezeichnen, auf eine Erziehung und Ausbildung, die ihren Fähigkeiten entspricht. Und dieses Recht ist im Artikel 11 unserer Landesverfassung verankert.“
Sie aber interpretieren die UN-Behindertenkonvention gemäß Ihren Ideologischen Vorstellungen, kritisiert Hörner. „Der neu eingeführte Art. 11 Erprobungsparagraf geht noch weiter in dieselbe Richtung. Der Verband Kita Fachkräfte teilt etwa mit, dass die Kitas zu Erprobungsstätten ‚weiter reduzierter Bildungsqualität werden‘. Doch alle Befürchtungen aus der Praxis nehmen sie in ihrer bildungspolitischen Arroganz nicht ernst. Wir lehnen beide Vorschläge ab, den ersten, weil wir den extrem egalitaristischen, bildungsfeindlichen Blickwinkel der Landesregierung ablehnen, die im Namen der Gleichheit die Komplexität, die Diversität und die Pluralität von Prinzipien einer zivilisierten Gesellschaft verachtet. Und den zweiten, weil dieser ein Appendix des ersten ist und beide zusammen einen üblen Wildwuchs verfehlter Bildungs- und Migrationspolitik bilden.“