„Dieses Urteil ist ein Sieg für die Demokratie. Seit vier Jahren kämpft die Desiderius-Erasmus-Stiftung um die Förderung, die ihr zusteht und die auch alle anderen parteinahen Stiftungen erhalten. Dabei erfüllt sie alle Kriterien dazu: Sie ist zum einen gemeinnützig, zum anderen bekennt sie sich klar zum Grundgesetz. Die AfD sitzt zudem in fast allen Länderparlamenten, im Bundestag und im EU-Parlament. Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz aller politischen Grundströmungen muss diese Förderung also auch der AfD zustehen. Da kann es keine zwei Meinungen geben. Es ist bezeichnend, dass die Stiftung erst klagen muss, um zu ihrem Recht zu kommen. Das zeigt, wie sehr sich die Altparteien den Staat bereits zur Beute gemacht haben.“
AfD-Fraktionschef Anton Baron MdL hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Desiderius-Erasmus-Stiftung begrüßt: