Die Bedürfnisprüfung für Sportschützen

21.09.2021
Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist im Waffengesetz zum 1. September 2021 ändern sich für deutsche Legalwaffenbesitzer einige entscheidende Dinge. Diese werden an dieser Stelle wöchentlich der Reihe nach vorgestellt. Entsprechend dem politischen Willen der Regierenden, die Anzahl der Legalwaffenbesitzer zu verringern und sie in ihren Rechten einzuschränken, entwickelte sich die Bedürfnisprüfung für Sportschützen in den […]

Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist im Waffengesetz zum 1. September 2021 ändern sich für deutsche Legalwaffenbesitzer einige entscheidende Dinge. Diese werden an dieser Stelle wöchentlich der Reihe nach vorgestellt.

Entsprechend dem politischen Willen der Regierenden, die Anzahl der Legalwaffenbesitzer zu verringern und sie in ihren Rechten einzuschränken, entwickelte sich die Bedürfnisprüfung für Sportschützen in den letzten Jahren zunehmend restriktiv. Die ursprüngliche Gesetzesversion sah nur eine Überprüfung drei Jahre nach Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, dokumentiert in der Waffenbesitzkarte (WBK), vor. Im Laufe der Zeit wurden die Hürden immer höher gelegt und gipfelten in dem Erfordernis, mit allen seinen Waffen mindestens einmal pro Monat oder aber achtzehnmal unregelmäßig pro Jahr zu schießen. Verfehlte ein Sportschütze dieses bewusst hochgeschraubte Ziel, drohte im schlimmsten Fall der Entzug der entsprechenden Waffe.

Auch nach der Gesetzesänderung bleibt diese Rechtslage für den Erwerb von Waffen durch Sportschützen bestehen, jedoch gibt es nunmehr eine tatsächliche Erleichterung hinsichtlich des Bedürfnisses zum Besitz. Gemäß § 14 Abs. 4 WaffG muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffenart (unterschieden wird nur noch allgemein nach Kurz- oder Langwaffe) entweder einmal im Quartal oder sechsmal im Jahr geübt werden. Dies gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten vor den nun vorgeschriebenen Prüfungen, die erstmals fünf Jahre nach der ersten Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und letztmals zehn Jahre danach stattfinden. Mit Ablauf der Zehnjahresfrist genügt die Mitgliedschaft in einem Schützenverein.  

Dies ist eine deutliche Erleichterung für alle Sportschützen, die nur zustande gekommen ist, weil sich die AfD und mit ihr viele weitere politische Kräfte der in diesem Bereich des Waffenrechts geplanten Verschärfung erfolgreich entgegengestellt haben. 

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

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